Mit Audio-beitrag
Dr. Victoria Witt, Leiterin des Kompetenzzentrums psychiatrische und psychologische Justozgutachten an der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Brustportrait einer schlanken Frau Anfang 40 mit langen braunen Haaren.
Dr. Victoria Witt ©Eike Lamberty
Dr. Victoria Witt ©Eike Lamberty

KPJSH: Brückenbauer zwischen Klinik, Recht und Ethik

Das Ministerium für Justiz und Gesundheit und die Ärztekammer Schleswig-Holstein haben am 1. Juli 2025 das Kompetenzzentrum für psychiatrische und psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein (KPJSH) eingerichtet. Im Interview erläutert Leiterin Dr. Victoria Witt, Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, die Rolle der neuen Anlaufstelle im Zusammenspiel von Medizin, Psychologie und Justiz. Sie betont, dass es das Engagement vieler Beteiligter braucht, um Einstieg, Qualität und Zusammenarbeit mit der Justiz zu verbessern. Eine erste Informationsveranstaltung findet am 10. November statt.

Warum wurde das KPJSH ins Leben gerufen?

Dr. Victoria Witt: Die Justiz hat zunehmend Schwierigkeiten, geeignete Sachverständige zu finden. Der organisatorische Aufwand, nach freien Kapazitäten zu suchen, ist hoch. Gleichzeitig werden vorhandene Ressourcen nicht immer effizient genutzt: In weniger komplexen Fällen werden manchmal hoch spezialisierte Sachverständige beauftragt. Verschärft wird der Mangel dadurch, dass Sachverständige aus Altersgründen ausscheiden und zu wenige neue Kräfte nachrücken. Die fachlichen Anforderungen sind hoch, die Ausbildungssituation ist schwierig: Viele gutachterlich Tätige können sich nur schwer für Gerichtstermine oder Fortbildungen freistellen lassen, da die Versorgungslage ohnehin personell angespannt ist. Zudem ist die Forensik in Studium und Weiterbildung nur am Rande vertreten.

Und was kann das KPJSH hier konkret bewirken?

Witt: Als zentrale Anlaufstelle möchten wir Expertise vernetzen, Bedarfe erheben, Fortbildungen koordinieren und Brücken bauen zwischen Disziplinen, Erfahrungen und Perspektiven. Ebenso geht es darum, Justiz und Sachverständige passgenauer zusammenzubringen, indem Kapazitäten und fachliche Qualifikation besser berücksichtigt werden. Wissen soll systematisch gesammelt und die Qualität der Gutachten verbessert werden. Dabei versteht sich das KPJSH nicht als isolierte Einrichtung, sondern als Netzwerk. Es wird getragen von einem Fach- und Steuerungsgremium und hoffentlich unterstützt durch viele engagierte Kolleginnen und Kollegen. Ob als Einsteiger, erfahrene Sachverständige, im Mentoring-Tandem, im interdisziplinären Austausch mit Rechtspsychologie und Justiz oder bei fachlichen Anliegen: Wer Interesse hat, ist herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen.
 

Was spricht dafür, sich mit psychiatrischer Begutachtung zu beschäftigen?

Witt: Gutachten sind eine Kernaufgabe unseres Berufs. Sie sind eine Möglichkeit, medizinisches Wissen dort wirksam einzusetzen, wo Orientierung und Klarheit dringend gebraucht werden. Die Tätigkeit ist fachlich anspruchsvoll, gesellschaftlich sehr relevant und bietet spannende Aufgaben an der Schnittstelle von Klinik, Recht und Ethik. Neben der inhaltlichen Bereicherung ist die Gutachtertätigkeit auch finanziell attraktiv: Je nach Verfahren und Komplexität werden nach JVEG Stundensätze von 87 bis 131 Euro vergütet.

Wie ist die Situation derzeit in Schleswig-Holstein?

Witt: Der Bedarf ist hoch. Schätzungen zufolge werden pro Jahr allein in Schleswig-Holstein psychiatrisch-psychologische Gutachten im fünfstelligen Bereich beauftragt. Demgegenüber steht eine beschränkte Zahl an potenziellen Fachkräften: Insgesamt gibt es weniger als 1000 Ärztinnen und Ärzte mit fachärztlichen Qualifikationen in den sogenannten „P-Fächern“. Davon sind nicht mehr alle ärztlich tätig und übernehmen längst nicht alle Gutachten. Viele bringen ihre Expertise nur sporadisch ein, da sie in Klinik und Praxis stark eingebunden oder bereits im Ruhestand sind. Die Zahl gutachterlich Tätiger ist nicht zentral erfasst. Gerichte greifen auf unterschiedliche Kontakte zurück, die nach Angaben der Justiz aber oft nicht ausreichen. Je komplexer der Fall, desto weniger Sachverständige kommen infrage. Der größte Anteil der Aufträge entfällt auf das Betreuungsrecht. Strafrechtliche Gutachten sind zwar zahlenmäßig seltener, erfordern jedoch ein besonders hohes Maß an Verantwortung und spezifischer Expertise – etwa bei Fragen der Schuldfähigkeit oder Prognose. In familienrechtlichen Verfahren und in der Aussagepsychologie sind überwiegend psychologische Sachverständige tätig.

Wie können sich Interessierte konkret einbringen?

Witt: Wir suchen dringend weitere Sachverständige, da es laufende Anfragen gibt. Deshalb bitten wir alle Qualifizierten, sich bei uns listen zu lassen. Schon jetzt ist eine Kontaktaufnahme möglich, in Kürze wird dies über eine neue Online-Datenbank mit Zugang über das Ärztekammer-Informations-System (AKIS) noch einfacher: Dort können Sachverständige ihre Kapazitäten im Ampelsystem selbst aktualisieren und die eigenen Qualifikationen spezifizieren. Diese wiederum sollen dann Angehörigen der Justiz zugänglich gemacht werden. 
Darüber hinaus empfehlen wir allen, sich in unseren Newsletter einzutragen, um regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informiert zu werden.
Wer tiefer einsteigen möchte, findet auf unserer Website Informationen, nützliche Ressourcen, Literaturempfehlungen und Hinweise auf Fortbildungskurse. Auch persönliche Beratung ist möglich. Gleichzeitig freuen wir uns über Anregungen, welche Themen oder Bedarfe künftig aufgegriffen werden sollen.

Welche Möglichkeiten bietet das KPJSH im Bereich Fortbildung? 

Witt: Ein erstes Angebot ist unsere kostenlose Auftaktveranstaltung am 10. November an der Akademie der Ärztekammer, zu der wir Interessierte herzlich einladen. Vertreter der Justiz und erfahrene Sachverständige berichten aus der Praxis, und es gibt Gelegenheit für Austausch und Vernetzung. Für die Veranstaltung sind Fortbildungspunkte beantragt. 
Darüber hinaus ist ein regelmäßiger interdisziplinärer Austausch geplant – mit wechselnden Schwerpunkten in Bezug auf die Rechtsgebiete, gelegentlichen Impulsvorträgen und Raum für Diskussion. Themenangebote und Wünsche sind auch hier ausdrücklich willkommen. 
Bei Interesse besteht zudem die Möglichkeit, das KPJSH im Rahmen interner Fortbildungsveranstaltungen vorzustellen. 
Insgesamt verstehen wir uns als Anlaufstelle, die Wissen vernetzen, Türen öffnen und Kontakte vermitteln kann – sei es zu forensisch-psychiatrischen Abteilungen oder zu Fachexperten, die bereit sind, ihr Wissen im Rahmen eines Mentorings weiterzugeben.

Ihr persönlicher Appell an potenziell Mitwirkende?

Witt: Bringen Sie sich ein! Wir brauchen Sie, Ihre Fragen und Ihre Erfahrungen, damit die Begutachtung in Schleswig-Holstein lebendig bleibt und weiterentwickelt werden kann. Diese Aufgabe ist anspruchsvoll, aber zugleich erfüllend, vielseitig und von großem gesellschaftlichem Wert. Besonders wertvoll ist fachliche Vielfalt – sei es durch Interdisziplinarität, Expertise in unterschiedlichen Rechtsgebieten oder durch interkulturelle Erfahrungen und Sprachkompetenzen. All das erweitert die Qualität der Gutachten und stärkt ein offenes, lernendes Netzwerk. Das KPJSH ist eine große Chance, um an der derzeit herausfordernden Situation etwas zu verändern. Mit jeder neuen Stimme gewinnt es fachlich und menschlich hinzu.

Victoria Witt: Psychiatrische Gutachter dringend gesucht

Psychiatrische Gutachter haben eine wichtige Funktion für die Justiz und das Gesundheitswesen. Wie herausfordernd und zugleich sinnstiftend die Aufgabe ist und warum wir mehr Gutachter brauchen, erläutert die Leiterin des neu geschaffenen Kompetenzzentrums „Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein“, Dr. Victoria Witt, im Podcast.

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