
Neue Einsparungen für Kliniken? „Das geht gar nicht.“
Die Krankenhäuser sind im Krisenmodus, die Reformen auf Bundesebene verschärfen den Zustand. Welche Empfehlungen helfen den Klinikverantwortlichen in solch einer Situation? Je nach Perspektive fiel der Rat auf dem Parlamentarischen Abend der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) unterschiedlich aus.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft
Dr. Michael Mörsch, Leiter Politik bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (KGSH), setzt auf politische Lobbyarbeit von der Basis. „Nehmen Sie nicht alles hin, wenden Sie sich an Ihre Abgeordneten“, lautete sein Appell in Kiel. Zwar betreibt die DKG Lobbyarbeit in Berlin, das allein aber wird nach seiner Wahrnehmung in dieser Situation nicht ausreichen. Er verspricht sich mehr Wirkung davon, wenn die Klinikverantwortlichen in möglichst vielen Regionen ihren vor Ort gewählten Bundestagsabgeordneten schildern, wie existenziell bedrohlich die Situation für die Kliniken sei.
Grund genug hätten sie aus seiner Sicht. Der stationäre Sektor befinde sich in der größten Strukturreform seit Einführung der DRG´s und damit in einer „Phase maximaler Planungsunsicherheit“. „In diese Phase das Spargesetz mit fünf Milliarden Euro Sparvolumen reinzuhauen – das geht gar nicht“, sagte Mörsch. Er spielte auf das von den Kliniken abverlangte Einsparvolumen an, das Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) von den Krankenhäusern erwartet. Mörsch kritisierte in Kiel u.a., dass die Bundespolitik mit ihren Reformen nicht die Ursachen der finanziellen Probleme, sondern nur Symptome bekämpfe. Eine nachhaltige Lösung erkenne er darin nicht.
Die Landesgesundheitsministerin
Prof. Kerstin von der Decken (CDU) beschönigte die Situation für die Krankenhäuser nicht. Die Klinikreform ist für sie ein Kompromiss mit einigen Schwächen. Die auf Landesebene möglichen Regelungen will sie nutzen, um ein möglichst rechtssicheres Fundament für die Kliniken zu schaffen. Ihre Aufgabe sieht sie nun darin, den Krankenhäusern Planungssicherheit zu geben. Ziel sei es deshalb, dass am 1. Januar 2027 ein Landeskrankenhausgesetz in Kraft treten könne. Der Gesetzentwurf geht demnächst in die Verbändeanhörung und anschließend ins Parlament.
Wichtig für die Planungssicherheit ist Klarheit darüber, welche Leistungsgruppen einer Klinik zugewiesen werden. Die Ministerin berichtete, dass die Kliniken im Land insgesamt 850 Anträge auf Zuweisungen für Leistungsgruppen eingereicht hätten. Derzeit prüft der Medizinische Dienst (MD) die Anträge, die Ergebnisse werden bis 31. Juli 2026 erwartet. Der gesamte Prozess wird von Regionalgesprächen begleitet. In der zweiten Jahreshälfte folgen Regionalkonferenzen, in die auch kommunale Vertreter und die Öffentlichkeit einbezogen werden sollen. Von der Decken versprach „Kommunikation und Transparenz“.
Die Ministerin bemühte sich zugleich um Optimismus: Auch wenn ihr manche Regelung auf Bundesebene nicht gefallen habe, sei sie nun erleichtert, auf Landesebene mit der Gestaltung der Rahmenbedingungen beginnen zu können. Sie betonte: „Und das können wir in Schleswig-Holstein: gestalten. Ich blicke zuversichtlich auf die nächsten Monate.“

„Das können wir in Schleswig-Holstein: gestalten. Ich blicke zuversichtlich auf die nächsten Monate.“
Die Landeskrankenhausgesellschaft
Landespastor Heiko Naß, Vorsitzender der KGSH, stellte zu Beginn klar: „Die Hoffnungen auf die Reform der Reform haben sich nicht erfüllt.“ Er verdeutlichte an einzelnen Regelungen, wie problematisch die Umsetzung der Bundesregelungen für die Kliniken werden könnte. Die politischen Maßnahmen aus Berlin umschrieb Naß als „maximal freundlich ausgedrückt: erratisch“. Er prognostizierte drei Folgen für die Kliniken:
- Die wirtschaftliche Lage für die Kliniken werde sich weiter verschärfen.
- Die Insolvenzwelle werde weitergehen.
- Die Trägervielfalt werde verschwinden.
Helfen würde aus seiner Sicht kein weiteres Spargesetz, sondern eine Stärkung der Prävention. Naß forderte von der Politik tragfähige Übergangslösungen für die Kliniken, damit diese nicht nur „taumelnd die Ziellinie“ erreichten und damit am Ende nicht Leistungsgruppen an Kliniken zugewiesen würden, die zum Inkrafttreten nicht mehr da seien.





