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Kapitalverluste, aber mehr Geld

Die KV Schleswig-Holstein hat sich entschieden, trotz der Kapitalverluste und der erhöhten Verwaltungskostenumlage ihre Entschädigungsordnung anzupassen. Die Entschädigungen steigen um zwei Prozent, obwohl der Finanzausschuss eine Nullrunde empfohlen hatte. Von der Erhöhung profitieren nicht nur die Abgeordneten selbst.

Dirk Schnack

Die Abgeordneten der KV beschlossen am Mittwochabend, die Entschädigungsordnung anzupassen. Die Entschädigungen etwa für die Abgeordneten selbst und für Ausschussmitglieder steigen im kommenden Jahr um zwei Prozent. Weil die Gehälter des hauptamtlichen Vorstands an die Entschädigungsordnung gekoppelt sind, steigen auch diese um zwei Prozent. Die Entscheidung darüber hatten sich die Abgeordneten nicht leicht gemacht und erst nach eingehender Diskussion getroffen. Am Ende sprachen sich in geheimer Abstimmung 28 der 40 Abgeordneten für die Anpassung aus. Damit war die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit erfüllt.

Stimmen aus der Abgeordnetenversammlung
Eine Nullrunde, wie vom Finanzausschuss empfohlen, hielt auch eine Reihe von Abgeordneten wie etwa Dr. Fiona Rausch aus Bad Schwartau oder Dr. Dennis Wolter aus Ahrensburg für das richtige Signal, wenn zugleich Kapitalverluste zu verkraften seien und die Mitglieder eine erhöhte Umlage stemmen müssten. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass die Abteilungen der KV zu Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufgerufen seien und bei den freiwilligen Sozialleistungen für Mitarbeitende gekürzt werde.

Auch die Befürworter einer Anhebung äußerten sich öffentlich. Dr. Sven Warrelmann aus Norderstedt stellte klar, dass er nicht bereit sei, sich von Stimmungen treiben zu lassen. Er gab zu bedenken: „Keiner von uns hat irgendetwas von dem zu verantworten, was hier finanziell passiert ist." Dagmar Schulz-Wüstenberg aus Neumünster verwies darauf, dass viele empörte Äußerungen auf mangelnde Sachkenntnis zurückzuführen seien und gab zu bedenken: „Die Empörten werden wir nicht beruhigen." 

Schwierige Bedingungen für den Vorstand
Weil die Vorstandsgehälter an die Entschädigungsordnung gekoppelt sind, ging es auch um die Frage, ob der amtierende Vorstand eine Nullrunde beim Gehalt hinnehmen sollte, obwohl die Entscheidungen für die verlustreichen Kapitalanlagen vom alten Vorstand getroffen wurden. Es wurde u.a. darauf verwiesen, dass man dem neuen Vorstand durch die Verluste schwierige Bedingungen  und zugleich eine Nullrunde zumute. Aus dem Vorstand selbst äußerte sich nur Kaufmann Karsten Brandstetter im öffentlichen Teil dazu. Er stellte klar, dass er Konsequenzen für das Gehalt des amtierenden durch Entscheidungen des früheren Vorstands nicht für richtig hielte . Mit anderen Worten: Eine Nullrunde wäre aus seiner Sicht das falsche Signal gewesen. 

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