
Interdisziplinärer Austausch am KPJSH: erfolgreicher Start, neue Termine
Gutachterliche Tätigkeit ist alles andere als statisch, im Gegenteil: Die beiden gut besuchten Veranstaltungen im Dezember und Januar waren geprägt von lebendigen, vielfältigen und intensiven Diskussionen. „Im Fazit zeigen die bisherigen interdisziplinären Austausche, wie viel Qualität dort entsteht, wo unterschiedliche Perspektiven aufeinandertreffen und wie wertvoll es ist, voneinander und miteinander zu lernen“, sagt KPJSH-Leiterin Dr. Victoria Witt. „Der strukturierte interdisziplinäre Austausch erweist sich als Chance, um Herausforderungen zu erkennen, zu besprechen und die gutachterliche Praxis professionell weiterzuentwickeln.“
So löste der Vortrag „Schuldfähigkeitsbegutachtung als interdisziplinäre Herausforderung“ von Prof. Christian Huchzermeier im Dezember lebhafte Diskussionen aus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörterten wesentliche Aspekte der forensischen Begutachtung wie etwa die große Verantwortung forensischer Gutachter, insbesondere im Hinblick auf die Qualität und Tragweite der Gutachten. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Rollenverständnis von Sachverständigen im Spannungsfeld zwischen Offenbarungspflicht, Neutralität und dem klaren Auftrag, dem Gericht fachlich zuzuarbeiten, ohne selbst zu entscheiden. Ergänzt wurde dies durch sehr praktische Themen des Begutachtungsalltags, etwa den Umgang mit Verteidigern, Unterschiede zwischen schriftlichen und mündlichen Gutachten sowie Überlegungen zu sinnvollen Einstiegsfeldern und klaren fachlichen Grenzen.
Berufsunfähigkeit in der Begutachtung
„Berufsunfähigkeit, Erwerbsfähigkeit & Co. in der Begutachtung“ standen im Fokus des zweiten Abends im Januar. Ärztinnen, Ärzte und Psychologen aus dem gesamten Norden tauschten sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Justiz, unter anderem aus dem Oberlandesgericht Schleswig sowie aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, aus.
In kurzen Erfahrungsberichten aus der gutachterlichen Praxis schilderten Dr. Dirk Bendfeldt und Udo Falkenberg Fragestellungen aus ihrer Tätigkeit. Diese Impulse bildeten den Ausgangspunkt für eine breite Diskussion. Deutlich wurde, dass Diagnosen allein wenig über das tatsächliche Funktionsniveau aussagen und dass gutachterliche Arbeit stets eine sorgfältige Einordnung in den konkreten Kontext erfordert. So wurde unter anderem diskutiert, wie unterschiedlich depressive Erkrankungen verlaufen können und welche Rolle soziale Einbindung, Lebensumfeld oder zusätzlicher problematischer Substanzkonsum für funktionale Einschränkungen spielen.
Praktische Fragen im Fokus
Auch die Rolle des Gutachtens im gerichtlichen Verfahren war Gegenstand des Austauschs. Vertreterinnen und Vertreter der Justiz erläuterten, worauf es in solchen Situationen ankomme. Ebenso war die alltägliche Praxis der Begutachtung Thema. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befassten sich unter anderem mit Fragen zur hausärztlichen Einschätzung einer Prozessunfähigkeit bei ausgeprägter Soziophobie, zum Umgang mit Simulation und Aggravation von Beschwerden sowie typischen Fallkonstellationen aus Gutachten für Berufsgenossenschaften, etwa nach Verkehrsunfällen mit chronischen Schmerzsyndromen oder posttraumatischen Belastungsstörungen. Auch Abrechnungsfragen, Honorierung und der erhebliche zeitliche Aufwand durch umfangreiche Aktenstudien standen auf der Agenda.
„Im Verlauf der Diskussionen wurde deutlich, dass Psychiatrie und Psychologie wissenschaftlich fundierte Disziplinen sind, zugleich jedoch Bereiche existieren, in denen gutachterliche Einschätzungen mit Unsicherheiten verbunden bleiben können“, sagte Witt, beispielsweise mit Blick auf Testverfahren, die für Diagnostik, nicht für die Begutachtung validiert seien. Umso größer sei die Verantwortung von Sachverständigen, Befunde sorgfältig einzuordnen, Erfahrung zu nutzen und sich kontinuierlich fortzubilden, auch vor dem Hintergrund sich wandelnder sozialmedizinischer Rahmenbedingungen und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
Nächster Austausch am 19. Februar
Weiter geht es am Donnerstag, 19. Februar, um 17.30 Uhr in Raum Kiel der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, Bad Segeberg. Dr. Martin Jung, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Schleswig, und Dr. Hendrik Puls, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie freier Sachverständiger im Familien- und Strafrecht, referieren zum Thema “Gutachten bei Kindern und Jugendlichen – Besonderheiten, Herausforderungen, Perspektiven”.
Neue Reihe „Intervision” ab März
Darüber hinaus wird am KPJSH Intervision für psychiatrische und psychologische Sachverständige angeboten. Ziel ist es, einen geschützten kollegialen Rahmen für den rechtsgebiete-übergreifenden fachlichen Austausch unter Sachverständigen zu bieten. Fachliche Unterstützung bietet Dr. Thomas Bachmann, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie und freiberuflich tätiger Gutachter. Für 2026 sind vier Termine geplant: 19. März, 28. Mai, 17. September und 19. November, jeweils von 17.30 bis 19.30 Uhr in der Ärztekammer.
Intervision versteht sich ausdrücklich nicht als Supervision oder Bewertung, sondern als strukturierter kollegialer Dialog auf Augenhöhe. Ziel ist es die eigene gutachterliche Praxis weiterzuentwickeln, Perspektiven zu erweitern und voneinander zu lernen. Dies unabhängig davon, ob Fragestellungen aus dem Betreuungsrecht, Familienrecht, Strafrecht, etc. stammen.
Informationen zu weiteren Veranstaltungen und zur neuen Online-Sachverständigendatenbank finden Interessierte unter www.kpjsh.de. In der Datenbank, die von Angehörigen der Justiz eingesehen werden kann, können sich Sachverständige mit ihren Qualifikationen und Verfügbarkeiten eintragen. (RED)
Psychiatrische Gutachter haben eine wichtige Funktion für die Justiz und das Gesundheitswesen. Wie herausfordernd und zugleich sinnstiftend die Aufgabe ist und warum wir mehr Gutachter brauchen, erläutert die Leiterin des neu geschaffenen Kompetenzzentrums „Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein“, Dr. Victoria Witt, im Podcast.






