
Forensische Psychiatrie
Eine gutachterliche Einschätzung hat in der Regel unmittelbare juristische Folgen: Sie kann tiefgreifende Entscheidungen begründen, etwa eine freiheitsentziehende Maßnahme. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine erhebliche psychische Erkrankung und eine Gefährdung für die Allgemeinheit vorliegen, kann es eine Unterbringung nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus oder nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt anordnen.
Fundierte Kenntnisse in Medizin, Recht und Ethik
Die Qualifikation als forensische Sachverständige erfordert fundierte Kenntnisse in Medizin, Recht und Ethik. In der Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie ist der Erwerb wissenschaftlich begründeter gutachterlicher Handlungskompetenz verpflichtend vorgesehen – mit einer Richtzahl von mindestens drei selbstständig erstellten Gutachten (hilfreich hierzu auch die Einsicht in den fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan: https://www.bundesaerztekammer.de/suche?tx_solr%5Bq%5D=FEWP ).
Wer seine Kenntnisse im Bereich der forensischen Begutachtung vertiefen möchte, kann in Schleswig-Holstein die zweijährige Schwerpunkt-Weiterbildung „Forensische Psychiatrie“ absolvieren. Diese baut auf der abgeschlossenen Facharztweiterbildung auf und wird durch die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein geregelt.





