
Honorarverluste bei vielen Fachgruppen
Der Bericht der KV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Bettina Schultz beinhaltete u.a. die zahlreichen Bemühungen, die die KV seit Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs unternommen hat, um das Gesetz noch in eine andere Richtung zu lenken oder die Folgen abzumildern. Dazu gehörten neben zahlreichen Bemühungen in der Pressearbeit auch persönliche Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages. „Wir haben wenig Hoffnungen, dass sich noch Wesentliches tut“, sagte Schultz.
Abgeordnete sind enttäuscht von der Politik
Die Reaktionen der Abgeordneten auf das Gesetz, das voraussichtlich am 26. Juni im Bundestag verabschiedet werden wird, waren von Frust und Verärgerung geprägt. Dr. Dennis Wolter etwa sprach von einem „Schlag ins Gesicht“. Dagmar Schulz-Wüstenberg sieht angesichts der Haltung der Politiker weitere Bemühungen als vergeblich an: „Es gibt den Willen nicht, deshalb müssen wir auch nicht argumentieren.“ Dr. Michael Schroeder entlarvte die Argumentation, dass die Regelungen des TSVG keine zusätzlichen Angebote und Leistungen erbracht hätten, als „Lüge“. Er berichtete, was allein in seiner gastroenterologischen Praxis an zusätzlichen Leistungen als Folge des TSVG geschaffen – und damit an Versorgungsverbesserungen geleistet – worden sei. Er stellte fest: „Hier macht man Strukturen kaputt.“
Hohe Verluste bei vielen Fachgruppen
Der stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende Karsten Brandstetter belegte mit Zahlen, warum unter den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten schlechte Stimmung herrscht. Insgesamt werden dem ambulanten Sektor allein in Schleswig-Holstein 90 Millionen Euro fehlen, wenn die vom Gesetzgeber angestrebten Kürzungen umgesetzt werden. Eine Simulationsrechnung machte deutlich, dass die Praxisinhaber aus vier Fachgruppen mit Jahresverlusten von 20.000 Euro oder mehr rechnen müssen. Am stärksten betroffen wären HNO-Ärzte (rund 27.000 Euro), Kardiologen (rund 26.000 Euro), Radiologen (rund 24.000 Euro) und Orthopäden (rund 20.000 Euro). Nur knapp dahinter liegen in ähnlicher Verlust-Dimension Pneumologen, Gastroenterologen und Neurologen. Hausärzte gehören in der Simulationsrechnung zwar nicht zu den am stärksten betroffenen Gruppen, aber auch bei ihnen drohen noch Honorarverluste von mehr als 10.000 Euro pro Jahr.
Die Vergütungsquoten sinken durchgängig
Als Folge der Auflösung aller TSVG-Regelungen werden die Vergütungsquoten in den Fachgruppe deutlich sinken: bei den Neurochirurgen von 92 auf 85 Prozent, bei den Neurologen von 94 auf 89 Prozent, bei den Orthopäden von 97 auf 90 Prozent, bei den Nervenärzten von 95 auf 91 Prozent. In bezahlten Fällen hieße das am Beispiel der Urologen: 1.001 Fälle werden tatsächlich erbracht. Nach alter Vergütungssystematik wurden davon noch 977 Fälle vergütet, künftig werden dies nur noch 938 sein.
Wie können Praxen die Verluste kompensieren?
Die Versammlung diskutierte nach Brandstetters Bericht auch darüber, wie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf diese Entwicklung reagieren könnten. Dr. Dennis Wolter wünschte sich Strategien, wie sich der Umsatzverlust durch eine Verlagerung in Richtung Selbstzahlerleistungen kompensieren ließe. Er erwartet bei solchen Angeboten zwar Gegenwind, stellte angesichts der Honorarverluste aber fest: „Wir müssen härter werden.“ Die KV-Spitze zeigte Verständnis für diese Haltung. Dr. Thomas Maurer, Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung, stellte aber mit Blick auf die Aufgaben einer Körperschaft klar: „Da kann die KV nicht helfen.“
Jahresfehlbetrag geringer als befürchtet
Es gab aber nicht nur schlechte Nachrichten für die Abgeordneten. Brandstetter berichtete zwar von einem Fehlbetrag in Höhe von 17,35 Millionen Euro im Jahresabschluss 2025. Dieser Betrag fällt aber geringer aus als veranschlagt. Das lässt laut Brandstetter die Chance steigen, dass die erhöhte Verwaltungskostenumlage (3,25 Prozent) nicht über den veranschlagten Zeitraum von sieben Quartalen erhoben werden muss – eine weiter positivere Entwicklung vorausgesetzt. Wann die erhöhte Umlage auf welche Höhe sinken könnte, blieb offen. Notwendig geworden war die Erhöhung unter anderem wegen der Verluste nach Abschreibungen auf Kapitalanlagen. Diese Verluste betrugen nach damaliger Rechnung 36 Millionen Euro. Der Fehlbetrag in 2025 wird durch eine Entnahme aus Vermögen (5,59 Millionen Euro) und Rücklagen (11,75 Millionen Euro) ausgeglichen.
Die Krankenkassen als Akteure in der medizinischen Versorgung
Neben dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind im Gesundheitswesen derzeit zahlreiche weitere Gesetze in Vorbereitung. Schultz sprach u.a. die Apothekenreform an und kritisierte, dass Impfungen und weitere Leistungen, die bislang den Arztpraxen vorbehalten waren, künftig auch in Apotheken möglich sein werden. KV-Vorstand Alexander Paquet berichtete vom Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), zu dem es noch im Juni zu einem Kabinettsbeschluss kommen soll. Es bereitet u.a. digitale Elemente des Primärversorgungssystems vor und weitet die Möglichkeiten der Krankenkassen beim Datenzugriff und der Datenverarbeitung aus. Auch die Rolle der gematik wird damit gestärkt.
Paquet verdeutlichte, dass Krankenkassen damit in die Lage versetzt werden könnten, individuelle Gesundheitsrisiken ihrer Versicherten zu erkennen und diese darauf hinzuweisen. Die Kassen bekämen Zugang zu Ersteinschätzungen und zur Terminvermittlung und würden damit zunehmend zum Akteur in der medizinischen Versorgung.





