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KVSH-Vorstand: Karsten-Brandstetter, Bettina Schultz und Alexander Paquet
KVSH-Vorstand: Karsten-Brandstetter, Bettina Schultz und Alexander Paquet ©KVSH
KVSH-Vorstand: Karsten-Brandstetter, Bettina Schultz und Alexander Paquet ©KVSH

„Totalverlust“: Die KV muss Kapitalanlagen abschreiben

Die KV Schleswig-Holstein überraschte am Morgen nach der KV-Abgeordnetenversammlung die Öffentlichkeit: Kapitalanlagen im Wert von 36 Millionen Euro müssen abgeschrieben werden. Fast die Hälfte davon ist schon jetzt ein Totalverlust.

Dirk Schnack

Die Stimmung in der jüngsten KV-Abgeordnetenversammlung war spürbar gedrückt. In nicht-öffentlicher Sitzung war den Abgeordneten zuvor mitgeteilt worden, dass die KV Rücklagen in Kapitalanlagen im Immobilienbereich investiert hatte, die heute nichts mehr wert sind. 36 Millionen Euro werden abgeschrieben, 16 Millionen Euro davon als Totalverlust.

Die KV hatte zuvor bereits die Aufsicht eingeschaltet, auch die Mitglieder waren zügig informiert worden. Die KV verwies ausdrücklich darauf, dass die Entscheidungen über den Erwerb der Kapitalanlagen noch in den Verantwortungsbereich des vorigen KV-Vorstands fielen. Die amtierenden KV-Vorstandsmitglieder hatten ihre Ämter am ersten Juli 2024 angetreten. Die KV-Vorstandsvorsitzende Dr. Bettina Schultz sprach von einer „schweren Hypothek“.

 „Wir bedauern die entstandene Situation zutiefst und werden als Vorstand gemeinsam dafür sorgen, dass ein solches Vorgehen künftig nicht mehr möglich sein wird“, wird Schultz in einer Mitteilung der KV zitiert. Als Motiv für den Erwerb der Kapitalanlagen beschrieb die KV in einer Pressemitteilung das anhaltend niedrige und zeitweilig negative Zinsniveau der vergangenen Jahre. In diesem Umfeld habe die KV die eigenen Mittel vor einer Entwertung schützen wollen und deshalb in den Immobiliensektor investiert. Bei einigen dieser Anlagen drohten nun Verluste.

Die Umlage wird erhöht – aber in welcher Höhe?
Auch im öffentlichen Teil der Abgeordnetenversammlung hatten Finanzthemen zentralen Raum eingenommen. Eigentlich sollte in der Sitzung über eine Erhöhung der Verwaltungskostenumlage entschieden werden. Dies wurde angesichts der Ereignisse auf die Sitzung am 19. November vertagt. In welcher Höhe eine Anpassung jetzt erforderlich sein wird, ist noch nicht bekannt. Im Sommer war noch die Rede von einer Erhöhung auf 2,7 Prozent. Ob das noch ausreicht, ist fraglich. In der Ärzteschaft wird über höhere Anhebungen spekuliert.

Ebenfalls im November werden die Abgeordneten über einen Nachtragshaushalt für das aktuelle Jahr entscheiden. Der Haushalt für das vergangene Jahr hatte ein Volumen von 70 Millionen Euro und erbrachte einen leichten Überschuss. Weitere Themen aus der aus Versammlung:

  • Weiterbildung wird teurer: Statt bislang maximal 1,5 Prozent des Quartalsumsatzes wird die Umlage zur Förderung der Weiterbildung ab dem vierten Quartal 2025 bei maximal zwei Prozent liegen. Außerdem werden neue Mindestbeträge ab bestimmten Umsatzgrößen eingeführt. Für Hausärzte gilt künftig: Ab einem Quartalsumsatz von 60.000 Euro zahlen sie künftig 1.200 Euro für die Weiterbildung. Bei Fachärzten beträgt die Summe 390 Euro ab einem Quartalsumsatz von 19.500 Euro, bei Psychotherapeuten 180 Euro ab einem Quartalsumsatz von 9.000 Euro. KV-Vize Karsten Brandstetter erläuterte, dass der KV-Anteil für die Förderung der Weiterbildung in den beiden kommenden Jahren durchschnittlich rund 12,8 Millionen Euro betragen wird. Kalkuliert wird mit 262 Förderstellen in der Allgemeinmedizin für 2026 und mit 282 Förderstellen für 2027. Bei den Fachärzten sind es 65 (2026) bzw. 100 (2027) Förderstellen. Zugleich erhöht sich der monatliche Förderbetrag der Weiterzubildenden auf 5.800 Euro (2026) bzw. 6.200 Euro (2027). Die Förderung der Weiterbildungsstellen ist gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtet KVen und Krankenkassen.
  • Vorhaltepauschale: Nach Berechnungen der KV erfüllen aktuell ein Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte neun der auf Bundesebene erarbeiteten zehn Kriterien und weitere fünf Prozent acht Kriterien. Dies würde für den höchsten Zuschlag von 30 Punkten reichen. Weitere elf Prozent der Hausärzte könnten diesen Zuschlag erreichen, wenn sie nur ein weiteres Kriterium erfüllen. Jeweils 16 Prozent erfüllen nur zwei oder drei Kriterien. Vier Prozent der Hausärzte können nicht ein Kriterium erfüllen und weitere acht Prozent gerade mal ein Kriterium. Nur wer die Schwelle von acht Kriterien erreicht, bekommt 30 Punkte Zuschlag.  Der Abgeordnete Dr. Sven Warrelmann aus Norderstedt sprach von „irrsinnigen Vorgaben von Menschen, die von Versorgung keine Ahnung haben.“
  • Terminservicestelle: Die KV will es Praxisinhabern künftig ermöglichen, Termine an die TSS zu melden, die dann online und/oder über die 116117 direkt gebucht werden können. KV-Vorstandsmitglied Alexander Paquet, der das Modell vorstellte, unterstrich: „Die Einstellung von Terminen ist freiwillig für die Praxen.“ Die angebotenen Termine sollen von der TSS künftig prioritär vermittelt werden. Die Praxisinhaber sollen die Möglichkeit bekommen, selbst festzulegen, bis wann sie die angebotenen Termine in der TSS freigeschaltet lassen.
KV-Vorstand Karsten Brandstetter zu den Verlusten bei den Kapitalanlagen

Die KV Schleswig-Holstein musste Kapitalanlagen im Wert von 36 Mio € abschreiben und wird deshalb die Verwaltungskostenumlage deutlich erhöhen. Wie will die KV aus dieser Krise herauskommen und was kommt auf die Mitglieder zu? Der stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende Karsten Brandstetter beantwortet Fragen im Podcast.

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