Zwei Männe rim Sacko stehen vor einem Gemälde und schauen in die Kamera.
Tauschten sich in Kiel zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aus: Dr. Heiner Garg (links) und Dr. Sebastian Gassner. © privat
Tauschten sich in Kiel zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aus: Dr. Heiner Garg (links) und Dr. Sebastian Gassner. © privat

GKV-Spargesetz: Die Spielräume des Landes

Hartmannbund-Chef Dr. Sebastian Gassner und FDP-Gesundheitsexperte Dr. rer.pol. Heiner Garg sind sich einig in der Kritik am GKV-Beitragssatzstabilitätsgesetz. Bei der Suche nach landesspezifischen Auswegen bringen sie ein bewährtes, aber schwach ausgestattetes Instrument des Landes ins Spiel.

Bei der Sicherung der ambulanten Versorgung sollte Schleswig-Holstein landeseigene Gestaltungsmöglichkeiten wieder verstärkt nutzen. Darin waren sich Dr. Sebastian Gassner, Vorsitzender des Hartmannbund Landesverbandes Schleswig-Holstein, und Dr. Heiner Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer und gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion im Kieler Landeshaus, nach einem gesundheitspolitischen Austausch einig. Eine besondere Rolle könne dabei der Versorgungssicherungsfonds des Bundeslandes spielen.

Wie erhält man stabile Versorgungsstrukturen?
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen laut einer Mitteilung des Hartmannbundes die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die ambulante Versorgung und die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten Schleswig-Holstein selbst besitzt, um stabile Versorgungsstrukturen zu erhalten. Übereinstimmung zeigte sich bei der Bewertung der finanziellen Belastungen für den ambulanten Bereich. Insbesondere in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein dürften Einsparungen und Budgetierungen nicht dazu führen, dass wirtschaftlich tragfähige Praxen, Niederlassungen und wohnortnahe Versorgungsangebote zusätzlich unter Druck geraten, hieß es anschließend.

Nicht bei der Kritik am Bundesgesetz stehen bleiben
„Bei der ambulanten Versorgung sehen wir viele der gleichen Probleme. Entscheidend ist jetzt, nicht bei der Kritik am Bundesgesetz stehen zu bleiben, sondern zu schauen, welche Möglichkeiten wir in Schleswig-Holstein selbst haben“, wurde Gassner im Anschluss in der Mitteilung zitiert. Ein konkreter Schwerpunkt des Austauschs sei deshalb der Versorgungssicherungsfonds des Landes Schleswig-Holstein gewesen. Dieser wurde in der vergangenen Legislaturperiode geschaffen, um innovative und regionale Versorgungsprojekte zu fördern. Allerdings wurde der Fonds seit dem Haushaltsjahr 2025 nicht mehr mit neuen Mitteln ausgestattet.

Hartmannbund: „Die ärztliche Perspektive muss einbezogen werden."
Gassner sieht darin einen Ansatzpunkt: „Gerade Schleswig-Holstein braucht Raum, um neue Versorgungskonzepte zu erproben. Dafür kann der Versorgungssicherungsfonds ein wichtiges Instrument sein. Entscheidend ist aus Sicht des Hartmannbundes, dass die Ärzteschaft bei der Entwicklung solcher Modelle von Anfang an einbezogen wird.“ 
Der Austausch habe gezeigt, dass bei der Sicherung der ambulanten Versorgung und der Bedeutung landeseigener Gestaltungsmöglichkeiten wesentliche Schnittmengen bestehen. Für den Hartmannbund sei es deshalb wichtig, die ärztliche Perspektive auch künftig frühzeitig in gesundheitspolitische Überlegungen für Schleswig-Holstein einzubringen.

Garg: „Auf die eigene Gestaltungsmöglichkeiten konzentrieren!"
Garg unterstrich anschließend die Bedeutung des Hartmannbundes als Gesprächspartner, „weil seine Mitglieder jeden Tag ganz konkret erleben, was in der ambulanten Versorgung funktioniert und wo politische Entscheidungen zu zusätzlichen Belastungen führen."
Der frühere Landesgesundheitsminister forderte, sich auf Landesebene auf die eigenen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu konzentrieren. Garg: „Der Versorgungssicherungsfonds ist dafür ein bewährtes Instrument. Projekte wie eQuaMaDi zeigen, dass aus solchen Modellvorhaben erfolgreiche Versorgungsansätze entstehen können. Dafür ist der Fonds allerdings auf eine zweckmäßige Ausstattung mit Finanzmitteln angewiesen.“ (PM/RED)

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