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Das Reichstagsgebäude mit Fahne auf der Kuppel . Davor ist die Spree zu sehen.
Der Reichstag in Berlin, wo sich der Bundestag in Kürze mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz befassen wird. Die Abgeordneten aus Schleswig-Holstein haben Post von der Ärztekammer Schleswig-Holstein bekommen© Jörg_F_Müller
Der Reichstag in Berlin, wo sich der Bundestag in Kürze mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz befassen wird. Die Abgeordneten aus Schleswig-Holstein haben Post von der Ärztekammer Schleswig-Holstein bekommen© Jörg_F_Müller

GKV-Spargesetz: Ärztekammer wendet sich an die Abgeordneten

Bevor das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in die parlamentarische Anhörung geht, hat die Ärztekammer Schleswig-Holstein allen Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein in einem Brief erläutert, welche Folgen eine Umsetzung des Gesetzesentwurfs aus dem Haus von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hätte.

Dirk Schnack

Die Ärztekammer betont in dem Brief die Notwendigkeit von Strukturreformen und die ärztliche Dialogbereitschaft. Zugleich macht sie aber deutlich, dass die Ärzteschaft eine Einbindung in Gespräche über die erforderlichen Veränderungen im Gesundheitswesen erwartet. Dies war im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht der Fall. Die Auswirkungen auf die Patientenversorgung und die Akteure im Gesundheitswesen werden nicht nur nach Einschätzung der Ärztekammer dramatisch sein und könnten nachhaltigen Schaden anrichten. 

Die Maßnahmen und ihre Folgen
Für Verwerfungen in der Patientenversorgung könnten gleich mehrere Regelungen im Gesetz sorgen. Die Ärztekammer nennt in dem Brief an die Bundestagsabgeordneten u.a.

  • die geplante Streichung der Vergütungselemente des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
  • die Begrenzung der Wachstumsdynamik der extrabudgetären Leistungen im ambulanten Bereich
  • die mangelnde Finanzierung der Präventionsleistungen 

Als Folgen drohen ein Rückgang an Facharztterminen, längere Wartezeiten, Leistungskürzungen, eine steigende Zahl chronisch kranker Menschen und damit letztlich höhere Kosten im Gesundheitswesen. Auch die Bereitschaft junger Ärztinnen und Ärzte, sich in eigener Praxis niederzulassen, dürfte durch die aktuelle Gesetzgebung sinken. 

Investitionen bleiben aus
Auch die erwünschte Entlastung der Krankenhäuser wird nach Überzeugung der Ärztekammer nicht erreicht. „Die ursprüngliche Absicht, die stationäre Patientenversorgung zu entlasten, indem der ambulante Sektor zusätzliche Aufgaben übernimmt, wird ebenfalls dramatisch konterkariert", schreibt Kammerpräsident Prof. Henrik Herrmann. Denn Investitionen in Praxisausstattung werden nach seiner Überzeugung ausbleiben und statt einer personellen Verstärkung werde es eher zu Personalabbau kommen. Auch Investitionen in Automatisierung und KI-Entwicklung, die Diagnose- und Behandlungsprozesse erleichtern könnten, würden künftig ausbleiben.

Prof. Henrik Herrmann, ein weißhaariger Mann mit Vollbart und Brille  im Anzug
Prof. Henrik Herrmann ©ÄKSH

„Wir fordern statt einer reinen Sparpolitik zielführende Strukturreformen unter Einbezug der Akteure vor Ort, die durch Effizienzsteigerungen und neu ausgerichteten Ressourcenverteilungen Einsparungen erbringen werden, die gerecht verteilt sind."

Prof. Henrik Herrmann

Ärztekammer fordert Einbezug der Akteure
Herrmann betont zugleich den Anspruch der Ärzteschaft, mit ihrer Expertise zu zielführenden Strukturreformen beitragen zu können und bietet Gespräche hierzu an: „Wir fordern statt einer reinen Sparpolitik zielführende Strukturreformen unter Einbezug der Akteure vor Ort, die durch Effizienzsteigerungen und neu ausgerichteten Ressourcenverteilungen Einsparungen erbringen werden, die gerecht verteilt sind."

Druck von allen Seiten steigt
Der Brief erreicht die Abgeordneten wenige Tage vor der Lesung des Gesetzes im Bundestag. Zugleich wird die Information über die Auswirkungen des Gesetzes von weiteren Akteuren des Gesundheitswesens verstärkt. Auch aus dem stationären Bereich steigt der Druck – kürzlich hatten die Krankenhäuser an der schleswig-holsteinischen Westküste politische Mandatsträger über die finanziellen Folgen des Gesetzes für ihre Häuser informiert. Ärztliche Berufsverbände hatten ihre Befürchtungen bereits öffentlich geäußert, genauso wie die Ärztekammer und Verbände aus dem Rettungswesen.

Weitere Termine zum Gesetz
Am 10. Juni werden Ärztekammer, KV und Krankenhausgesellschaft in Kiel der Presse schildern, welche Auswirkungen des Gesetzes sie in Schleswig-Holstein befürchten. Am gleichen Tag beginnt in Hannover die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder unter Vorsitz Niedersachsens. Auch dort steht das umstrittene Gesetz auf der Tagesordnung. Dr. Marion Charlotte Renneberg, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, adressierte bereits eine Pressemitteilung an die Gesundheitsministerkonferenz und stellte klar, dass ohne Anpassungen eine deutliche Verschlechterung der Gesundheitsversorgung droht. Der Bundestag wird sich erstmals am 12. Juni mit dem Gesetz beschäftigen. 

Dr. Matthias Buhs und Tim Berke: Die fatalen Auswirkungen des Spargesetzes

Was bedeutet das GKV-Spargesetz für die ambulante fachärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein? Schlechtere Versorgung, Umsatzeinbußen, mehr Belastung für die Praxisangestellten und eine Verlagerung der Diskussion aus dem politischen Raum an den Praxistresen. Urologe Tim Berke und Orthopäde Dr. Matthias Buhs, beide Vorsitzende ihrer Berufsverbände auf Landesebene, ärgert aber noch mehr: die Ignoranz der Politik gegenüber den Argumenten einer Berufsgruppe, die die Bevölkerung bislang gut versorgt.

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