
GKV-Spargesetz: „Wir müssen an die Strukturen gehen“
Tenor: Selbstverständlich müsse gespart werden und zwar von allen. Allerdings greife das geplante Gesetz in der jetzigen Form zu kurz. Es reiche nicht aus, für die geforderten Leistungen einfach weniger zu bezahlen, sagte Patrick Reimund, Geschäftsführer der KGSH. „Sollte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, fehlen den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein bereits im kommenden Jahr rund 150 Millionen Euro zur Deckung ihrer Kostensteigerungen.“
Auch Dr. phil. Clemens Veltrup, Präsident der Psychotherapeutenkammer forderte eine „umfassende Transformation“. Die geplanten Veränderungen träfen eine Versorgungsform, die für viele Betroffene über Teilhabe, Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität entscheide. Werde hier an den Möglichkeiten der Inanspruchnahme spare, riskiere langfristig hohe gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Folgekosten, sagte Veltrup.

„Einsparungen dürfen nicht zulasten des Bereichs erfolgen, der bereits heute den Großteil aller Behandlungsfälle effizient und wohnortnah versorgt.“
Aus Sicht der Gesundheitsorganisationen wird das sogenannte Spargesetz die Versorgungslage weiter verschärfen. Patientinnen und Patienten müssten länger auf einen Termin warten, der Mangel an Fachkräften werde sich ausweiten. Es drohten Praxisinsolvenzen und Klinikschließungen und damit eine Gefährdung der wohnortnahen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum.
In Prävention investieren, interprofessionelle Teams fördern
Ärztekammerpräsident Prof. Henrik Herrmann machte deutlich, dass nur gut ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner die hohe Versorgungsqualität dauerhaft gewährleisten könnten. „Doch die ärztliche Weiterbildung wird durch das geplante Gesetz zusätzlich unter Druck geraten und damit zukünftig die stationäre und ambulante Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürgern erschweren“, sagte Herrmann. Gebe es weniger Stellen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, sinke schlicht die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte – und damit die Zahl derjenigen Mediziner, die sich gegebenenfalls niederlassen könnten. Er plädierte für Investitionen in Prävention und eine bessere Gesundheitskompetenz der Bevölkerung sowie eine Ausweitung des Arbeitens in interprofessionellen Team mit anderen Gesundheitsberufen. „Wir müssen an die Strukturen gehen“, sagte Herrmann.

„Es reicht nicht aus, für die geforderten Leistungen einfach weniger zu bezahlen.“
„Wer die ambulante Versorgung finanziell ausbremst, verschärft den Fachkräftemangel und riskiert eine schlechtere Versorgung der Patientinnen und Patienten“, sagte Dr. Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KVSH. Einsparungen seien notwendig, dürften aber „nicht zulasten des Bereichs erfolgen, der bereits heute den Großteil aller Behandlungsfälle effizient und wohnortnah versorgt“. Besonders problematisch sei der geplante Wegfall der TSVG-Regelungen. Durch diesen seien allein 2025 rund eine Million zusätzlicher Facharzttermine in Schleswig-Holstein ermöglicht worden, sagte Schultz.
Krankenhäuser strukturell unterfinanziert
Nicole Schröder, Geschäftsführerin des Städtischen Krankenhauses Kiel, schilderte die dramatischen Auswirkungen des Gesetzes auf die stationäre Versorgungssituation. Fast 90 Prozent der kommunalen Krankenhäuser machten Defizite. „Ursache ist nicht eine mangelnde Wirtschaftlichkeit, sondern eine strukturelle Unterfinanzierung, bei der die Erlösentwicklung seit Jahren nicht mit den tatsächlichen Kostensteigerungen Schritt hält“, sagte sie. Es werde nicht möglich sein, die vom Gesetzgeber geforderten Vorgaben, beispielsweise Personaluntergrenzen in der Pflege und Dokumentationspflichten, ohne strukturelle Veränderungen umzusetzen.
Bundestag berät ab 12. Juni
Anstatt die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren, gefährde das geplante Gesetz die Patientenversorgung unmittelbar. „Statt die Ursachen der Finanzprobleme anzugehen, belastet das Gesetz diejenigen, die die Versorgung täglich sicherstellen“, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Für eine zukunftssichere Gesundheitsversorgung brauche es nachhaltige Reformen und eine verlässliche Finanzierung statt kurzfristiger Sparmaßnahmen. Notwendig seien nachhaltige Strukturreformen, Entbürokratisierung und sinnvolle Deregulierung, eine konsequente Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln sowie eine langfristig tragfähige Finanzierungsbasis für die gesetzliche Krankenversicherung. „Wir hoffen auf eine deutliche Veränderung im parlamentarischen Verfahren“, sagte Reimund. Am 12. Juni werden die Beratungen im Bundestag beginnen.





