
Ambulante Versorgung: „Wir brauchen Planungssicherheit“
„Wenn die Grundlohnsummenentwicklung gedeckelt wird, werden wir weniger Termine in der Akut- und Nachsorge anbieten können. Wir werden verstärkt triagieren müssen, im Zweifel können wir nur noch die dringlichsten Fälle behandeln“, sagte Schroeder nach der Pressekonferenz. Gemeint seien beispielsweise blutende, akute Verletzungen, der Verdacht auf eine Tumorerkrankung, Darmblutungen, chronische Durchfälle oder starke, unerklärliche Schwindelgefühle, die durch einen Hörsturz verursacht worden sein könnten.
Das MVZ GH führe als größtes Leberzentrum Schleswig-Holsteins hochspezialisierte Diagnostik ambulant durch, die sonst nur von Kliniken stationär angeboten würden, beispielsweise diagnostische Leberbiopsien.
Behandlungszahlen belegen steigenden Bedarf
Was beide Ärzte ärgert: Wie von der Politik gefordert, habe man als extrabudgetär abrechenbare Leistungen offene Sprechstunden eingerichtet, um mehr Patienten versorgen zu können. Ebenso habe man zusätzlich Zeit für Patienten eingeräumt, die über die Terminservice-Regelung (TSVG) und die Hausarzt-Facharzt-Vermittlung (HaFa) in die Praxis gekommen seien. „Wir haben geliefert und investiert“, sagte Löhler. Die erforderliche Medizintechnik sei angeschafft worden, speziell geschultes Personal wurde eingestellt, um die Anforderungen zu erfüllen.
Und es habe funktioniert. Über die TSVG-Regelung hätten im MVZ GH etwa 1000 Patienten mehr pro Jahr versorgt werden können, sagte Schroeder. Anhand seiner Praxisstatistiken kann er den Anstieg belegen: plus 25 Prozent Sonografien, plus sieben Prozent Darmspiegelungen, plus 14 Prozent Gastroskopien weist seine Statistik zwischen 2019 und 2025 nach. „Der Bedarf steigt, gerade weil die Bevölkerung altert“, sagte Schroeder. Diesem Bedarf folge man.
Mit dem neuen Gesetz, so die Kritik der beiden Ärzte, solle die Versorgung in diesem Umfang beibehalten werden, die Mehrkosten aber den Praxen aufgebürdet werden. „Wir brauchen hier Planungssicherheit“, sagte Löhler. „Wir müssen wissen, dass Leistungen nach TSVG und HaFa auch bezahlt werden.“ Das erforderliche qualifizierte Personal und die kostspielige Medizintechnik vorzuhalten, sei „undenkbar, wenn das nicht refianziert wird“, so Schroeder.





