Prof. Henrik Herrmann am Rednerpult im Plenarsaal während der Kammerversammlung.
Prof. Henrik Herrmann © Eike Lamberty
Prof. Henrik Herrmann © Eike Lamberty

Gesundheitsgesetze: Das erwartet die Ärztekammer

Der Bericht des Präsidenten Prof. Henrik Herrmann in der Kammerversammlung vom 17. September machte deutlich: Der aktuelle Stand der Gesundheitsgesetze ist unbefriedigend. Die wichtigsten Punkte, die im "Herbst der Reformen" angepackt werden müssen.

Dirk Schnack

Der „Herbst der Reformen“, von der Bundesebene angekündigt, beschäftigt auch das Gesundheitswesen im Norden: Wie wird sich diese Ankündigung auf die Anpassungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz auswirken? Fest steht für Kammerpräsident Prof. Henrik Herrmann, dass das Gesetz in der bisherigen Form nicht stehen bleiben kann. Dies bekräftigte Herrmann in der Kammerversammlung am 17. September. Zugleich dämpfte er Hoffnungen auf große Veränderungen durch einen neuen Referentenentwurf zum Gesetz Dies machte er an drei Punkten deutlich.
 

Was an der Klinikreform und ihren Anpassungen bislang nicht stimmt
1. Die Vorhaltevergütung wird nicht verändert. Diese ist wie im Ausgangsgesetz geplant, bleibt abhängig von der Fallzahl und ändert nichts an dem schon bekannten DRG-Hamsterradeffekt. Das vom damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Ziel der Entökonomisierung der Krankenhäuser durch die Einführung der Vorhaltevergütung sieht er damit als verfehlt an.
2. Die Fallpauschalen und der dahinterstehende Grouper werden im Referentenentwurf nicht angegangen - stattdessen wird ein noch komplizierteres System der Abrechnung geschaffen. „Der jetzt erstellte Grouper wird wieder neue Möglichkeiten der Fallverschiebungen innerhalb von Leistungsgruppen und der Unsicherheiten schaffen und zu der Notwendigkeit der Überprüfung und zu Diskursen zwischen den sogenannten Leistungserbringern, also denjenigen, welche letzten Endes die Rechnung stellen, und den Kostenträgern, welche diese Rechnung bezahlen sollen, führen“, verdeutlichte Herrmann. Als Folge erwartet er, dass die Controlling-Abteilungen der Kliniken und des Medizinischen Dienstes mehr Personal benötigen.
3. Die ärztliche Weiterbildungkommt im Referentenentwurf nicht vor. Für Herrmann ist dies nicht nachvollziehbar, weil erst eine Regelung zur ärztlichen Weiterbildung perspektivisch die Fachärztinnen und Fachärzte schaffen wird, die für die Leistungsgruppen vorgeschrieben sind. Der Präsident erwartet, dass die zunehmende Komplexität und die Konzentration der Leistungsgruppen zu einer Abnahme der Weiterbildungsstätten führen wird und die Klinikträger dazu übergehen werden, schon fertige Fachärztinnen und Fachärzte in ihren Abteilungen anzustellen, um diese Komplexität zu beherrschen und effizienter zu arbeiten. Als Folge eines Abbaus der Weiterbildungsangebote, warnte Herrmann, werden fachärztliche Ressourcen seltener. 

Was außerdem gelöst werden muss
Neben der Klinikreform mahnte Herrmann auch eine Reform der Notfallversorgung samt Rettungsdienst sowie bei der Patientensteuerung an. „Diese wird dringend benötigt vor dem Hintergrund der vielen Patienten-Arztkontakte, die sich zu Patienten-Praxisteam-Kontakte wandeln müssen“, sagte Herrmann. Von einer stringenteren Steuerung erhofft er sich freigesetzte Zeitkontingente, die im hausärztlichen Bereich für eine primärärztliche Versorgung genutzt werden könnten. „Es ist jedoch sehr zu hoffen, dass dies nicht mit der in Deutschland vorherrschenden „ganz-oder-gar-nicht-Mentalität“ erfolgt, sondern dass in gut begründeten Fällen auch direkt eine ambulante fachärztliche Versorgung aufgesucht werden kann“, betonte der Präsident mit Blick auf Pädiatrie, Gynäkologie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Urologie, HNO und Ophthalmologie. Daneben müsse gewährleistet sein, dass ausgeprägte chronische Krankheitsbilder quasi hausärztlich auch von den Spezialisten behandelt und begleitet werden können, etwa in der Nephrologie, Kardiologe, Onkologie. Herrmanns Appell: „Es muss in einem solchen System Schattierungen geben und nicht nur weiß und schwarz.“

Politischer Mut gefordert
Zur Finanzierung des Gesundheitssystems: Alle bisherigen Versuche der Reglementierung oder Einsparung haben nach seiner Wahrnehmung nur kurzfristige Entlastungen gebracht und waren kaum nachhaltig. „Es gehört schon viel politischer Mut dazu, diesen seit Jahrzehnten gewohnten Weg einer Kostendämpfung und eines rein symptomatischen Therapieansatzes zu verlassen und wirklich grundlegende Reformen anzustoßen, die über einen längeren Zeitraum einen sicheren Rahmen und Bedingungen bringen“, so Herrmann. Dies sei aber nicht nur für die Beschäftigten im Gesundheitswesen unerlässlich, sondern auch für die Bürger, „denen immer noch alles zu jeder Zeit im Gesundheitswesen versprochen wird.“ Herrmann mahnte, dass für entsprechende Reformen von der Politik die „unliebsame Wahrheit“ ausgesprochen werden müsse, „nämlich dass das bisherige Allumfassende schon in naher Zukunft nicht mehr eingehalten werden kann und - wie uns andere Länder zeigen - auch nicht eingehalten werden muss.“ Dazu brauche es allerdings einen gesellschaftlichen Konsens: „Wir kommen um eine Betrachtung des Grundproblems nicht umhin und müssen uns dieser Diskussion innerärztlich, gesundheitspolitisch und gesellschaftlich stellen. Ich glaube, dass auch die neue Bundesgesundheitsministerin sich diesen Themenkomplexen widmen muss, zumal wir nicht mehr sehr viel Zeit für Lösungen haben.“

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