Ein großes Gebäude mit weiß abgesetzten Teilen am rechten und linken Rand. Davor befindet sich ein gläserner, niedrigerer Eingang, der mit roten Ziegeln ummauert ist.
© UKSH
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Finanzieller Kraftakt für das UKSH

Das Land Schleswig-Holstein vollzieht einen finanziellen Kraftakt für seinen Maximalversorger: Um mehr als eine Milliarde Euro wird das UKSH entlastet. Das Land dagegen verschuldet sich weiter. Ab 2027 wächst die Zinsbelastung um weitere 27 Millionen Euro.

Dirk Schnack

Die Landesregierung, die Fraktionsvorsitzenden von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW sowie der Vorstand des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) haben den  „Zukunftspakt II“ für das UKSH am 4. März vorgestellt und unterzeichnet. Ziel des Maßnahmenpaketes ist es, das UKSH wirtschaftlich zu stabilisieren. Der  „Zukunftspakt II“ beinhaltet eine Übernahme der Kosten für das Immobilien-ÖPP des UKSH durch das Land, eine Anhebung des Investitionszuschusses für das UKSH, die Finanzierung der Kosten für die Transformation der Wärme- und Stromversorgung des UKSH sowie die Umsetzung des Projekts Audit & Strategie. Insgesamt handelt es sich um ein Milliardenpaket. 

Das UKSH profitiert bis 2035 mit über 1 Milliarde
Größter Kostenblock für das Land ist die Übernahme der Kredite für das Immobilien-ÖPP, für das Schleswig-Holstein Kredite in einer Höhe von bis zu 922 Millionen Euro übernimmt. Der Schuldnerwechsel soll zum 1. Januar 2027 stattfinden. Außerdem wird das Land die künftigen Kosten des ÖPP-Projekts tragen. Bis Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2044 werden damit voraussichtlich weitere rund 433 Millionen Euro auf das Land zukommen. Die Übernahme dieser Kosten wird das wirtschaftliche Ergebnis des UKSH deutlich verbessern - bis zum Jahr 2035 in Höhe von voraussichtlich rund 1,07 Milliarden Euro.
Außerdem soll das UKSH von weiteren Investitionsmitteln profitieren. Der Investitionszuschuss des Landes soll alle drei Jahre beginnend im Jahr 2031 inflationsausgleichend erhöht werden. Ausgangspunkt ist die im Zukunftspakt von 2019 vereinbarte Erhöhung des Investitionszuschusses aufwachsend auf 50 Millionen Euro im Jahr 2028. 

Höhere Verschuldung für das Land
Im Gegenzug erhöht sich die Verschuldung des Landes im Kernhaushalt. Unter dem Strich entsteht eine zusätzliche Zinsbelastung in Höhe von jährlich rund 27 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2027. Die Kosten für die Jahre 2027 bis 2029 sollen in Höhe von rund 196 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Impuls 2040 vorfinanziert werden. Zum Ausgleich ist vorgesehen,  dem Sondervermögen in den Folgejahren Mittel aus dem Gesamthaushalt zuzuführen. Für die Finanzierung der weiteren rund 237 Millionen Euro bis zum Jahr 2044 will das Land in der Finanzplanung die erforderlichen Mittel bereitstellen.
Es könnten noch weitere Belastungen auf das Land zu kommen - neben der Finanzierung des Immobilien-ÖPP bestehen weitere finanzielle Verpflichtungen, deren Übernahme von Land und UKSH geprüft werden. In Betracht käme insbesondere der sogenannte Extremkostenzuschuss. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Sonderförderung des Landes, die strukturelle Mehrkosten und besondere Aufgaben des Universitätsklinikums ausgleichen soll.

So begründet das Land den finanziellen Kraftakt
In einer Presseerklärung des Landes wurden mehrere Argumente für den finanziellen Kraftakt aufgeführt. Forschungs- und Wissenschaftsministerin Dr. Dorit Stenke, Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (beide CDU) und Finanzministerin Dr. Silke Schneider (Bündnis 90/Die Grünen) verwiesen darin auf den Grundstein, der 2019 mit dem ersten Zukunftspakt gelegt wurde. Der „Zukunftspakt II" sei der „nächste logische Schritt, mit dem das Land das UKSH erheblich entlastet und seine wirtschaftliche Stabilität unterstützt." Von der Decken verwies auf die tragende Rolle des Maximalversorgers für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Land, hält das UKSH aber auch für einen unverzichtbaren Bestandteil des Bevölkerungsschutzes im Krisenfall. Stenke bezeichnete das UKSH als Rückgrat der Hochschulmedizin im Norden. „Das Land sichert damit Raum für Innovation, Ausbildung und verlässliche Versorgung an den Standorten Kiel und Lübeck. Davon profitieren die Menschen im Land, die Patientinnen und Patienten unmittelbar. Hochschulmedizin ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten. Das braucht gemeinsame Verantwortung und langfristig tragfähige Rahmenbedingungen,“ ließ sich Stenke in der Mitteilung zitieren.

Statements
UKSH-CEO Prof. Jens Scholz sprach zur Unterzeichnung von einer „historischen Entscheidung für das UKSH". Die Kostenübernahme entlaste das UKSH und schaffe „den Spielraum, den wir brauchen, um unseren Auftrag dauerhaft zu sichern." Er bedankte sich beim Land und den Landtagsparteien für deren fraktionsübergreifendes Bekenntnis zur Universitätsmedizin.  „ Für das UKSH ist das Ansporn und Verpflichtung, die gewonnene Planungssicherheit in die Zukunftsfähigkeit des UKSH zu investieren: in Digitalisierung und moderne Abläufe, in attraktive und verlässliche Arbeitsbedingungen – und damit in eine leistungsfähige universitätsmedizinische Versorgung für die Menschen im Land“, sagte Scholz laut Pressemitteilung.

Der CDU-Fraktionschef im Landtag, Tobias Koch, nannte verschiedene Argumente, weshalb der erneute Zukunftspakt unumgänglich sei. Die Gründe reichten von den Folgen der Corona-Pandemie bis hin zu den Auswirkungen bundesgesetzlicher Bestimmungen. „Die gemeinsame Entscheidung von Landesregierung, UKSH und allen fünf Landtagsfraktionen macht deutlich, dass wir in Schleswig-Holstein geschlossen hinter dem Universitätsklinikum stehen. Angesichts der äußerst angespannten Lage des Landeshaushaltes handelt es sich dabei um ein bemerkenswertes Zeichen von politischer Einigkeit in schwierigen Zeiten“, sagte Koch.

Der Gesundheitsexperte der Gewerkschaft Verdi, Christian Wölm, begrüßte die Entschuldung als „richtige Entscheidung zur richtigen Zeit". „Besonders begrüßen wir, dass Privatisierungen oder Teilprivatisierungen des UKSH ausgeschlossen wurden. Das schafft zusätzliche Sicherheit für die Beschäftigten“, sagte Wölm. Er verwies zugleich darauf, dass die jetzige Entscheidung auch eine Folge struktureller Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen sei.  Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) könnten eine chronische Unterfinanzierung der Daseinsvorsorge nicht dauerhaft ausgleichen. Er erinnerte daran, dass bei der ÖPP ursprünglich eine „Effizienzrendite" einkalkuliert war. Die aber sei im Klinikalltag nur schwer realisierbar, so Wölm. 

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