
Justizgutachten: Fachleute diskutieren Lösungsansätze
Die Beiträge machten deutlich, dass steigende Gutachtenzahlen, knappe Ressourcen und hohe Ausbildungsanforderungen – einschließlich beispielsweise der 240 Theoriestunden für das Zertifikat forensische Psychiatrie der Fachgesellschaft (DGPPN) – die Praxis erheblich fordern. Gleichzeitig wurde spürbar, dass die Herausforderungen nur gemeinsam zu bewältigen sind: Zukünftige Fortbildungs- und Austauschformate, sowohl für Sachverständige als auch für die Justiz, gelten als wichtige Bausteine, um Qualität zu sichern und Verfahren zukunftsfähig zu gestalten. Auch grundsätzliche Diskussionen zum Spannungsfeld zwischen allgemeinpsychiatrischer Versorgung, Risikomanagement und Forensifizierung fanden ihren Platz und zeigten die Relevanz von Kontext und unterschiedlichen Perspektiven für den gesamten Diskurs.
„Die Justiz braucht die Fachkunde der Medizin und Psychologie, und umgekehrt braucht die Wissenschaft den rechtlichen Rahmen, in dem ihre Erkenntnisse wirksam werden können.", sagte Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit. Dr. Gisa Andresen, ärztliche Geschäftsführerin der Ärztekammer Schleswig-Holstein, betonte, wie wichtig es ist, die Gutachtenpraxis strukturell zu stärken, neue Sachverständige zu gewinnen und die Qualität nachhaltig abzusichern.
Fachliche Vielfalt – gemeinsame Herausforderungen
Aus der langjährigen gutachterlichen Perspektive und der eines Chefarztes einer forensischen Psychiatrie brachte Dr. Wilhelm Tophinke wertvolle Erfahrungswerte ein. Prof. Christian Huchzermeier erweiterte die Diskussion um Aspekte der Ausbildungssituation und strukturelle Herausforderungen, während Daniela Herbst die Sicht der Psychotherapeutenschaft auf die Begutachtungspraxis einbrachte. Hinzu kamen wichtige Diskussionsbeiträge und Fragen aus dem Publikum zur zunehmenden Häufigkeit gerichtlicher Gutachtenanforderungen auf Basis der aktuellen Rechtsprechung, zu den organisatorischen Herausforderungen von Gerichtsverfahren für Sachverständige verbunden mit der Frage nach Notwendigkeit durchgehender Anwesenheit und zu den Hürden beim Übergang von Ausbildung in die praktische Gutachtentätigkeit.
Oberstaatsanwalt Dr. Achim Hackethal gab einen praxisnahen Überblick über die Erwartungen der Justiz und typische Anforderungen in Gutachtenaufträgen. In den weiteren fachlichen Beiträgen und im Rahmen einer Podiumsdiskussion wurde die gesamte Bandbreite der gutachterlichen Tätigkeit sichtbar: Prof. Arno Deister thematisierte Qualitätsansprüche und Verantwortung, Dr. Christine Heisterkamp berichtete über Erfahrungen beim Einstieg in die Begutachtung und ermutigte gutachterlichen Nachwuchs, und Rechtspsychologe Sven Ritter beleuchtete besondere Fragestellungen sowie psychologische Beurteilungsinstrumente im Familienrecht.
Weitere Termine in Planung
Ein herausragendes Merkmal der Fachveranstaltung war der lebendige, kollegiale Austausch. „Die Begegnungen machten sichtbar, welches Potenzial entsteht, wenn unterschiedliche Perspektiven zusammengeführt werden und gemeinsam an Lösungen gearbeitet wird”, sagte Dr. Victoria Witt, Leiterin des KPJSH. Das Kompetenzzentrum lebe von engagierten Köpfen. Die Bereitschaft vieler ausgewiesener Expertinnen und Experten, persönliche Zeit, Erfahrung und Energie in die Weiterentwicklung der Gutachtenpraxis zu investieren, sei eindrucksvoll sichtbar geworden, sagte sie.
Weitere Termine für den interdisziplinären Austausch und eine Intervision für aktive Gutachterinnen und Gutachter sind nach Angaben von Witt in Planung. Alle Informationen dazu finden Interessierte auf der Webseite www.kpjsh.de und im Newsletter des KPJSH. (RED)





