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eLogbuch: Übergangsfrist für Facharztweiterbildung endet am 30.06.2027

Am 30. Juni 2027 endet eine wichtige Frist: Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt haben exakt bis zu diesem Datum Zeit, die vollständige inhaltliche Dokumentation ihrer Facharzt-Weiterbildung – die sogenannten Logbücher – in Papierform bei der Ärztekammer für die Zulassung zur Prüfung einzureichen.

Eike Lamberty

Ab 1. Juli 2027 müssen sämtliche relevanten Daten digital über das elektronische Logbuch (eLogbuch) bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein nachgewiesen werden. Das umfasst alle Weiterbildungsabschnitte mit Angabe der Befugten sowie Inhalte und Gesprächsdokumentationen. Für die Schwerpunkte und Zusatzbezeichnungen gilt die digitale Nachweispflicht bereits seit einigen Jahren.

Relevant ist der endgültige Wechsel vom analogen Logbuch zum eLogbuch vor allem für diejenigen Medizinerinnen und Mediziner, die ihre Weiterbildung vor dem 1. Juli 2020 begonnen haben. An diesem Tag startete das eLogbuch. Grundlage war ein Beschluss der Ärzteschaft. Beim 121. Ärztetag hatte diese nicht nur entschieden, die Weiterbildung künftig kompetenzbasiert auszurichten, sondern die inhaltliche Dokumentation gleichzeitig zu digitalisieren.

Sieben Jahre lang, also noch bis zum 30. Juni 2027, gilt eine Übergangfrist. Damit können alle, die ihre Weiterbildung vor dem Stichtag 1. Juli 2020 – und damit im Papierzeitalter – begonnen haben, zwischen analoger und digitaler Dokumentation wählen. Wer sich für die Weiterführung der Dokumentation auf Papier entschieden hat und seine Weiterbildung nicht bis zum 30. Juni 2027 abgeschlossen und die Anerkennung bei der Ärztekammer beantragt haben sollte, auf den kommt viel Arbeit zu: Er oder sie muss dann sämtliche Daten ins eLogbuch übertragen.

Stärken des eLogbuchs
Die digitale Dokumentation bietet Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung viele Vorteile gegenüber der Papierversion:

  • Datensicherheit: Alle Nachweise liegen auf einem spezifisch gesicherten Server der Bundesärztekammer. Anders als Akten in Papierform können sie nicht verloren gehen und sind fälschungssicher.
  • Kontrolle: Der Weiterzubildende hat jederzeit die volle Kontrolle über seine Daten. Nur das, was die Ärztin oder der Arzt aktiv freigegeben hat, kann von den Mitarbeitenden der Ärztekammer und dem Weiterbildungsbefugten eingesehen werden. Weiterzubildende können ihre eLogbücher bei Bedarf jederzeit „zurückholen“, also die Freigabe zurücknehmen, die Dokumente bearbeiten und erneut freigeben.
  • Übersichtlichkeit: Der Weiterzubildende hat alle Nachweise zur Hand und kann mit wenig Zeitaufwand sehen, welche Inhalte noch fehlen. Gleichzeitig kann er mit wenigen Klicks direkt sehen, welche Anforderungen sich seit dem Beginn der Weiterbildung geändert haben. Böse Überraschungen bei der Anmeldung zur Prüfung lassen sich so vermeiden.
  • Vergleichbarkeit: Ebenso können die Weiterzubildenden im eLogbuch die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Anforderungen direkt vergleichen, die mit einem Wechsel des Arbeitgebers oder Wohnorts gegebenenfalls verbunden sind.
  • Zettelwirtschaft und Poststempel ade: Via eLogbuch können Weiterzubildende schnell und unkompliziert mit Weiterbildern und Ärztekammern kommunizieren. Während eine Papierakte zwecks Bestätigung auf dem Postweg oder eigenhändig zu möglicherweise weit entfernten ehemaligen Arbeitsorten transportiert werden muss, genügen für den Eintrag im eLogbuch wenige Klicks.

Zugang nur über AKIS
Wichtig: Das eLogbuch liegt zwar länderübergreifend auf dem Server der BÄK. Der individuelle Zugang allerdings funktioniert über die für den Weiterzubildenden jeweils zuständige Ärztekammer. In Schleswig-Holstein tätige Ärztinnen und Ärzte melden sich also über das Informationssystem der Ärztekammer Schleswig-Holstein (AKIS) an. Sollte es mit der Anmeldung trotzdem nicht klappen, lohnt ein Blick in die Einstellungen des Browsers. Dieser muss das Öffnen von Pop-up-Fenstern zulassen.

Tipps für die Praxis
Antworten auf viele weitere praktische Fragen und nützliche Hinweise zur Nutzung des eLogbuchs sind auf der Website der BÄK hinterlegt. Ebenso finden sich dort eine Demo-Version des eLogbuchs und der Kontakt zum Support.

Weitere Fragen zur Dokumentation im eLogbuch beantworten die Kolleginnen der Abteilung Ärztliche Weiterbildung gern telefonisch unter 04551 803 650.

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