
Elektronische Heilberufsausweise bis 30. Juni tauschen
Derzeit schreiben die Kartenanbieter ihre Kundinnen und Kunden in mehreren Wellen an und weisen auf die gesetzlich vorgeschriebene Austauschpflicht hin, die bis spätestens 30. Juni 2026 erfüllt sein muss. Nach diesem Datum verlieren die betroffenen Ausweise ihre Gültigkeit und werden gesperrt.
Offenbar zweifeln jedoch viele Ärztinnen und Ärzte an der Echtheit der Anschreiben. Mitarbeitende der Ärztekammer Schleswig-Holstein berichten von entsprechenden Rückfragen. „Es hat seine Richtigkeit, dass Hersteller aktuell auf die Ärztinnen und Ärzte zukommen“, erklärt Yvonne Rieb, Leiterin des Mitgliederverzeichnisses der Kammer. Sie rät dazu, auf Schreiben des jeweiligen Kartenanbieters möglichst zeitnah zu reagieren oder bei Unsicherheiten direkt Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen. So könne ein zügiger Austausch sichergestellt und die reibungslose Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur gewährleistet werden.
Modernisierung und Sicherheitslücken
Ursprünglich war vorgesehen, ausschließlich personenbezogene Heilberufsausweise sowie Praxisausweise (SMC-B) der Generation 2.0 der Hersteller D-Trust und Medisign gegen Karten der Generation 2.1 auszutauschen. Hintergrund sind EU-weit geänderte gesetzliche Vorgaben für sichere Verschlüsselungsverfahren: Der bislang verwendete Algorithmus RSA2048 muss durch das modernere Verfahren ECC256 ersetzt werden. Karten der Generation 2.1 waren bereits mit der ECC-Verschlüsselung ausgestattet und galten zunächst als nicht betroffen.
Später stellte sich jedoch heraus, dass auch bestimmte Heilberufsausweise der Generation 2.1 ausgetauscht werden müssen – nämlich solche, bei denen Kartenkörper der Firma Idemia verwendet wurden. Auf diesen Karten ist ein Chip des Herstellers Infineon verbaut, bei dem eine Sicherheitslücke bekannt wurde. Diese zweite Austauschaktion betrifft Ausweise der Hersteller SHC+Care und erneut D-Trust.
Weitere Informationen finden Interessierte unter anderem auf der Website der Bundesärztekammer sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Kartenanbieter.




