Eine Gruppe Erwachsener in formaler Kleidung steht in einem hellen Flur und lächelt in die Kamera.
Die Delegation der Ärztekammer Schleswig-Holstein © Dirk Schnack
Die Delegation der Ärztekammer Schleswig-Holstein © Dirk Schnack

Die Ärztetags-Initiativen aus Schleswig-Holstein

Anträge zur Meinungsbildung gehören zum Deutschen Ärztetag: mehrere Hundert waren es auch in diesem Jahr in Hannover. Die Delegierten aus Schleswig-Holstein hatten sich vor und während des Ärztetages auf mehrere Antragsthemen verständigt, über die gesprochen und überwiegend positiv entschieden wurde. Einige wurden aber auch aus Zeitmangel an den BÄK-Vorstand überwiesen. Ein Überblick.

Dirk Schnack

Wie geht es weiter mit dem Deutschen Ärztetag? Immer wieder berichten Delegierte, dass sie die dort stattfindende Meinungsbildung als nicht als zielführend empfinden. Die Vielzahl an Anträgen macht es praktisch unmöglich, diese im Plenum zu würdigen bzw. in angemessener Zeit zu diskutieren. Ergebnis ist in aller Regel, dass ein Großteil der Anträge am Ende des Ärztetages gesammelt an den Vorstand überwiesen wird. „Darunter leidet die Qualität sowohl der internen Debatte als auch der nach außen kommunizierten Ergebnisse“, bemängelte zum Beispiel die Delegierte Anne Schluck. Zusammen mit weiteren Delegierten aus Schleswig-Holstein und weiteren Bundesländern hatte sie einen Antrag zur Reform des Deutschen Ärztetages eingebracht. Ziel war eine Arbeitsgruppe, die anhand von vier Leitfragen ein Reformkonzept erarbeitet:

  • 1. Politische Meinungsbildung: Wie können interne Diskussion und politische Meinungsbildung der deutschen Ärzteschaft optimiert werden? 
  • 2. Angelegenheiten der Selbstverwaltung: Wie und in welchem Rahmen sollen Angelegenheiten der Selbstverwaltung (Weiterbildung, Fortbildung, Berufsordnung, Finanzen) künftig bearbeitet werden? 
  • 3. Demokratische Repräsentativität: Wie können die demokratischen Prozesse so umgestaltet werden, dass die Ärzteschaft insgesamt besser repräsentiert wird?
  • 4. Struktur und Organisation des Ärztetages: Welche Änderungen in Format, Ablauf und Organisation des Ärztetages sind erforderlich, um die unter den Punkten 1 bis 3 angestrebten Ziele zu erreichen?

Wie berechtigt der Ansatz der Antragsteller war, zeigte sich am Schlusstag: Für eine Diskussion über den Antrag war keine Zeit mehr – er wurde an den BÄK-Vorstand überwiesen.

Nach der Diskussion über Prävention und Gesundheitsförderung stimmten die Delegierten einem Antrag von Dr. Victoria Witt zu, mit dem der Gesetzgeber und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufgefordert werden, die Prävention der Adipositas durch wirksame verhältnispräventive Maßnahmen zu stärken. Hierzu zählen insbesondere gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen zur Förderung ausgewogener Ernährung und körperlicher Bewegung sowie ein verbesserter Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitsschädlichen Einflussfaktoren. Gleichzeitig sollen die bestehenden Defizite in der Versorgung von Menschen mit Adipositas abgebaut werden, insbesondere durch eine zeitnahe Umsetzung leitliniengerechter, multimodaler Therapieangebote einschließlich medikamentöser Behandlungsoptionen bei medizinischer Indikation. Zur Begründung verwies Witt auf Millionen an Betroffene, auf das deutlich erhöhte Risiko für Folgeerkrankungen und auf die mit Adipositas verbundenen gesellschaftlichen und gesundheitsökonomischen Belastungen. „Obwohl Adipositas in Deutschland seit dem Jahr 2020 zunehmend als eigenständige chronische Erkrankung anerkannt wird, bestehen weiterhin erhebliche Defizite sowohl in der Prävention als auch in der leitliniengerechten Versorgung“, stellte Witt fest.

Um Prävention ging es auch in weiteren Anträgen. Einer davon kam von Dr. Ralf van Heek und weiteren Delegierten aus Schleswig-Holstein zur Unterstützung des Gesetzesentwurfs des Bundesrates zum Verbot der Passivrauchexposition von Kindern und Jugendlichen in Pkw. „Gesundheitsschäden durch Tabakrauch auch bei indirekter Inhalation sind allgemein bekannt und wissenschaftlich gut belegt. Die sich entwickelnden Atemwege und Lungen von jungen Menschen sind besonders gefährdet, ihr Schutz ist darum besonders wichtig. Der Gesetzgeber wird dabei auch die Einbeziehung von Passivdampfinhalation (Vapen) prüfen“, heißt es zur Begründung des Antrags, der auf breite Zustimmung stieß. Bislang gibt es in Deutschland kein Gesetz, das das Rauchen im Auto verbietet, auch nicht in Anwesenheit von Kindern oder Schwangeren. Die Länder versuchen derzeit über den Bundesrat, eine entsprechende Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes zu erreichen.

Digitalisierung und Künstliche Intelligenz verändern das Arbeiten in Kliniken und Praxen. Wie stark das Thema die Ärzteschaft beschäftigt, zeigte die Zahl von allein 27 Anträgen zu diesem Thema. In einem Antrag aus Schleswig-Holstein, u.a. von Vizepräsidentin Prof. Doreen Richardt und von Dr. Victoria Witt, geht es um eine stärkere Kontrolle von digitalen Plattformen. Mit dem Beschluss werden die Bundesregierung und die zuständigen europäischen und nationalen Regulierungsbehörden aufgefordert, die Transparenz und Kontrolle algorithmischer Empfehlungssysteme digitaler Plattformen deutlich zu stärken. Insbesondere sollen Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden,

  • die Funktionsweise und Optimierungsziele ihrer Empfehlungssysteme offenzulegen,
  • unabhängige wissenschaftliche Forschung zu den Auswirkungen algorithmischer Aufmerksamkeitssteuerung auf kognitive Prozesse, Meinungsbildung und psychische Gesundheit zu ermöglichen,
  • regulatorische Maßnahmen zu prüfen, die eine übermäßige Konzentration von Aufmerksamkeitssteuerung durch private Plattformanbieter begrenzen.

Die Antragstellerinnen gaben zu bedenken, dass aus neurologischer und psychiatrischer Perspektive Aufmerksamkeit eine zentrale Grundlage von Kognition, Entscheidungsfähigkeit und emotionaler Regulation ist. Systeme, die gezielt Aufmerksamkeit lenken und verstärken, könnten daher erhebliche Auswirkungen auf Informationsverarbeitung, Präferenzbildung und gesellschaftliche Diskurse haben. Besondere Relevanz sehen Witt und Richardt bei diesem Thema für Kinder und Jugendliche, deren neurokognitive Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Auch andere Anträge zeigen, dass die Ärzteschaft in Zeiten von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz (KI) ein genaues Hinschauen erwartet.

 

Wann ist eine Organentnahme möglich? Bislang in Deutschland nur nach einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall. Diese Regelung möchten manche Delegierte, darunter auch Dr. Hannah Teipel aus Schleswig-Holstein, überprüft wissen. Mit dem Antrag, der allerdings an den BÄK-Vorstand überwiesen wurde, sollte der Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer auffordern,

  • erstens die im Jahr 1998 veröffentlichte Mitteilung der BÄK zur Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand vor dem Hintergrund der seither erheblich fortentwickelten medizinisch-wissenschaftlichen Evidenz erneut zu prüfen und
     
  • zweitens zu bewerten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine kontrollierte Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand (controlled Donation after Circulatory Death, cDCD) mit den ethischen und medizinischen Grundsätzen der ärztlichen Berufsausübung in Deutschland vereinbar sein könnte.
     

Begründung: „Seit 1998 hat sich die wissenschaftliche Evidenz zur kontrollierten Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand weiterentwickelt. Insbesondere zur Frage der spontanen Wiederkehr der Kreislauffunktion (Autoresuscitation) nach beobachtetem Kreislaufstillstand liegen heute umfangreichere empirische Daten und praktische Erfahrungen aus kontrollierten Settings vor, die in vielen Ländern als Grundlage standardisierter Protokolle dienen.“ Mittlerweile sei die kontrollierte Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand in zahlreichen europäischen und weiteren westlichen Gesundheitssystemen eingeführt worden, unter klar definierten Rahmenbedingungen etabliert und stelle dort einen relevanten Anteil der postmortalen Organspenden dar. Vielen Menschen, welche am Lebensende einen Organspendewunsch haben, wird diese Möglichkeit unter der aktuellen Regelung nicht gewährt. Vor diesem Hintergrund erscheine es sachgerecht, die bestehende Position der Bundesärztekammer auf Grundlage der heutigen Evidenz erneut zu prüfen.

Auch die psychotherapeutische Versorgung beschäftigte den Deutschen Ärztetag. In einem Antrag von Dr. Hendrik Schönbohm und weiteren Delegierten aus Schleswig-Holstein sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, Maßnahmen zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung zu ergreifen. In der Begründung wurde darauf verwiesen, dass rund 28 Prozent der Bevölkerung in Deutschland innerhalb eines Jahres von psychischen Erkrankungen betroffen und dass psychische Erkrankungen mit ca. 18 Prozent dritthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeitstage seien – bei zugleich langen Wartezeiten. 

Die Forderung Schönbohms: „Es müssen langfristige Strategien entwickelt werden, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, und so auch die ökonomischen Folgen unbehandelter bzw. nicht ausreichend behandelter psychischer Erkrankungen zu mildern.“ Hierzu zählt er insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung sowie zur Nachwuchsförderung, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dazu hält er eine ausreichende Abbildung der Weiterbildungskosten und der erbrachten Leistungen der Weiterzubildenden in den stationären und ambulanten Abrechnungssystemen für unerlässlich. Außerdem sollte der breite Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung unabhängig von Einkommen und Wohnort sichergestellt werden. Auch dieser Antrag wurde am Schlusstag an den BÄK-Vorstand überwiesen.

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