Prof. Henrik Herrmann, ein weißhaariger Mann mit Vollbart und Brille beantwortet im Anzug Interviewfragen.
Prof. Henrik Herrmann © AEKSH
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Ärztekammer fordert Überarbeitung des Spargesetzes

Die Kritik am Spargesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wird breiter und lauter. Neben zahlreichen ärztlichen Verbänden und Körperschaften hat sich auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates kritisch positioniert. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein fordert eine Überarbeitung.

Dirk Schnack

Wie gelingt die Stabilisierung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung? Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) versucht es über das „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz", das in der Ärzteschaft auf breiten Widerstand trifft. „Wir fordern den Bundesgesetzgeber erneut auf, den Gesetzesentwurf deutlich zu überarbeiten“, sagte Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, in einer Pressemitteilung. Er erinnerte daran, dass die Ärzteschaft schon auf dem Deutschen Ärztetag in Hannover - im Beisein der Ministerin - um eine gerechtere Lastenverteilung bei den Einsparungen gebeten hatte. 

Weniger Termine, längere Wartezeiten, Leistungskürzungen
Seitdem reißt die Kritik an Warkens Sparplänen nicht mehr ab. Die Ärzteschaft verweist auf die Folgen, sollte der Gesetzesentwurf durchgehen. Den ambulanten Bereich träfe die vorgesehene Streichung der Vergütungselemente des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sowie die geplante Begrenzung der Wachstumsdynamik der extrabudgetären Leistungen besonders. Zu erwarten ist, dass dies zu einem Rückgang der verfügbaren Facharzttermine, zu längeren Wartezeiten und zu Leistungskürzungen führen würde. Auch die vorgeschlagene Erhöhung der Prüfquoten wird von der Ärzteschaft nicht als geeignetes Instrument zur Dämpfung der Ausgabendynamik im Krankenhausbereich gesehen. Sie berge Risiken für Versorgungsqualität, Transparenz und Fairness der Abrechnungspraxis, gab die Ärztekammer in ihrer Pressemitteilung zu bedenken.

Die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrates
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat nun erste Empfehlungen für die Stellungnahme der Länderkammer zur Anpassung des Entwurfs ausgesprochen - und kam darin zu einer ähnlichen Einschätzung wie die Ärzteschaft. „Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats kommt zu denselben Kritikpunkten, die wir als deutsche Ärzteschaft bereits seit Wochen massiv ansprechen“, sagte Herrmann. Ein Beispiel: Der Ausschuss empfiehlt, die vorgesehenen Einsparmaßnahmen im Bereich der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie einer erneuten, umfassenden Prüfung zu unterziehen. Außerdem sprach er sich gegen den geplanten Preisabschlag aus, den Warken bei Mengensteigerungen in der hausarztzentrierten Versorgung einführen möchte.

Organspende: Beratungszuschlag muss bleiben
Ebenso sei eine Abschaffung der Zuschläge für die Organspende-Beratung durch Hausärztinnen und Hausärzte abzulehnen. Diese Streichung würde weder der generellen Bedeutung des Themas Organspende, noch der Bedeutung der Aufklärung, Information und Beratung gerecht.  Außerdem lehnt es der Ausschuss ab, dass die beabsichtigte Entbudgetierung in der kinder- und jugendmedizinischen Versorgung und in der allgemeinen hausärztlichen Versorgung wieder eingeschränkt wird.

Kritik auch auf dem Deutschen Ärztetag
Schon auf dem Ärztetag in Hannover hatte die Ärzteschaft davor gewarnt, die in die Wege geleiteten Strukturreformen im Krankenhausbereich durch unausgewogene Sparmaßnahmen zu konterkarieren. Statt einer strukturierten Krankenhausreform werde die „kalte Strukturbereinigung“ im Kliniksektor beschleunigt. „Versorgungsqualität, Patientensicherheit, medizinische Notwendigkeit und Versorgungseffizienz müssen weiterhin die obersten Ziele bleiben, auch beim Versuch der Stabilisierung der GKV“, gab Herrmann zu bedenken. 
Die erste Lesung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz findet am 11. Juni statt. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. 

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