
Deutscher Ärztetag: Weichen gestellt für neue GOÄ
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Sie ist Dauerbrenner auf den Ärztetagen und wegen des Jahrzehnte währenden Stillstands ein ständiges Ärgernis für Ärztinnen und Ärzte. Vor dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig drohte sie gar zum Spaltpilz für die Ärzteschaft zu werden: Viele Verbände hatten mit großem Medienecho den ausgehandelten Kompromiss zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und PKV im Vorwege des Ärztetages zerrissen.
Ministerin Warken signalisiert Zustimmung
Der Himmelfahrtstag 2025 könnte für die innerärztliche Diskussion um die GOÄ ein Wendepunkt gewesen sein. Eine „Ruck-Rede“ von BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt, eine intensive Diskussion im Plenarsaal und wohl auch die von vielen als anstößig empfundenen Maßnahmen einiger Kritiker zur Beeinflussung der Delegierten haben zu einem an Klarheit kaum für möglich gehaltenen Ergebnis geführt: 212 der 250 Delegierten stimmten dafür, den konsentierten Entwurf für eine GOÄ-Novelle an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben. Nur 19 Delegierte sprachen sich dagegen aus. Zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Reinhardt bereits signalisiert, dass sie einem solchen Entwurf positiv entgegensieht. Es wäre eine Überraschung, wenn das BMG die Novelle nicht auf den Gesetzesweg bringen würde. Neben dem Bundestag müsste allerdings auch noch der Bundesrat zustimmen – und für die Bundesländer ist die GOÄ wegen der Beihilfe finanzrelevant.
Viel Applaus für Reinhardt
Die Chancen, dass nach über 30 Jahren eine GOÄ-Novelle gelingt, sind mit dem Ärztetagsbeschluss von Leipzig deutlich gestiegen. Nach den vorausgegangenen Diskussionen war das nicht zu erwarten gewesen. Einzelne Verbände hatten errechnet, in welcher Höhe ihre Mitglieder durch den Kompromiss angeblich verlieren würden. Sie brachten ihre Kritik in Medien zum Ausdruck und versuchten, Ärztetagsdelegierte in ihrer Haltung zu beeinflussen. Beim Ärztetag selbst hatte u.a. der Verein „Interessengemeinschaft Medizin“ mit Flyern noch einmal seine ablehnende Haltung deutlich gemacht. Was viele Delegierte besonders aufbrachte: Ein weiterer Flyer, der vor dem Kompromiss warnte, wurde vor den Messehallen von angeworbenen Hilfskräften verteilt, ohne dass die Autorenschaft ersichtlich wurde. Solche Methoden beschrieben Delegierte als „Tiefpunkt“ und „unterirdisch“. Als treffend empfanden sie offensichtlich die rund 40-minütige Rede Reinhardts, in der er für die Annahme des Entwurfs warb und dafür viel Applaus erhielt.
Novelle wertet „sprechende Medizin" auf
Er räumte auch mit dem Mythos auf, bei der GOÄ gebe es seit Jahrzehnten einen Einnahmestillstand. Zwar hatte es keine Novellierung gegeben, der Ertrag pro behandeltem PKV-Patient sei aber von 2014 bis 2023 um 38,5 Prozent gestiegen, u.a. wegen der Anwendung der Steigerungsfaktoren. Der ausgehandelte Kompromiss würde das Volumen steigern, und zwar um 13,2 Prozent bzw. 1,9 Milliarden Euro. Reinhardt störte sich bei der Kritik an der Fokussierung der Diskussion auf die finanziellen Auswirkungen der GOÄ-Novelle. Weitere Vorteile sind aus seiner Sicht:
- Sie stärke das duale System aus PKV und GKV.
- Sie sorge für Transparenz und Rechtssicherheit.
- Eine Einigung zeige die Gestaltungsfähigkeit der Partner in einem freiheitlichen Gesundheitssystem – jenseits von Staat und GKV.
Viele in der Öffentlichkeit von Verbänden angestellte Vergleiche lagen aus Sicht Reinhardts „daneben“. Auf mögliche Nachteile
hatten im Vorwege u.a. Radiologen und Laborärzte hingewiesen. Hausärzte und Internisten zählten zu den Befürwortern des ausgehandelten Kompromisses, der die sprechende Medizin aufwertet.
Teilnehmer loben wertschätzende Diskussion
Zu den zahlreichen Ärztinnen und Ärzten, die in der Ärztetagsdebatte in Leipzig für die Annahme des Kompromisses sprachen, gehörte auch der schleswig-holsteinische Delegierte Dr. Hendrik Schönbohm aus Alt Duvenstedt. Der Allgemeinmediziner, verheiratet mit einer Radiologin, widersprach Aussagen, wonach dieser Fachgruppe massive Verluste drohten. Es gebe auch Radiologen, „die sprechen, und für die passt die neue GOÄ schon“. Die intensive Diskussion auf dem Ärztetag war nach seiner Wahrnehmung von Fachlichkeit und Wertschätzung geprägt. „Damit haben der Deutsche Ärztetag und unsere gesamte Standesorganisation ihre Entscheidungsfähigkeit bewiesen. Gleichzeitig war der Ärztetag auch ein Vorbild an demokratischem Diskurs. Als Erstteilnehmer am Ärztetag hat mich dies sehr beeindruckt“, sagte Schönbohm.
Die Delegierten reagierten mit großer Erleichterung auf das Abstimmungsergebnis. Pädiater Dr. Michael Hubmann aus Bayern sagte anschließend: „Wie so oft in diesem Land hört man die, die laut sind, mehr als die Mehrheit.“ Zur Kritik, dass die Rednerliste nach langer Debatte beendet wurde, sagte er: „Nein, es ist nicht undemokratisch, wenn eine Diskussion beendet wird, wenn alles gesagt wurde.“

„Damit haben der Deutsche Ärztetag und unsere gesamte Standesorganisation ihre Entscheidungsfähigkeit bewiesen.“
Warken will Eigenständigkeit der Gesundheitsberufe stärken
Ebenfalls mit Spannung hatten die Delegierten und die Gäste der Eröffnungsveranstaltung dem erstmaligen Auftritt von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) entgegen gesehen. Warken warb in der Nikolaikirche für eine „gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe, Bürokratieabbau um den Fachkräftemangel entgegenzutreten, bessere Patientensteuerung durch ein Primärarztsystem, einen verantwortungsvollen Umgang mit KI sowie die Vorteile der elektronischen Patientenakte.“ Ihr Ziel sei es, die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Gesundheitsberufe zu stärken. Mehr und konkrete gesundheitspolitische Inhalte blieb Warken weitgehend schuldig. Für die meisten Besucher war aber Warkens Botschaft, dass die Gesundheitsversorgung der Zukunft sich nur gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten gestalten lässt, wichtiger. Warkens Aussage „ohne Sie geht es nicht, wir bauen auf Sie“ nahmen die Delegierten dankbar auf. Der Delegierte Dr. Steffen König aus Brandenburg grenzte Warkens Auftritt deutlich von denen ihrer Vorgänger Jens Spahn (CDU, 2018 bis 2021) und Prof. Karl Lauterbach (SPD, 2021 bis 2025) ab. Er sagte: „Nach drei Jahren Arroganz und vier Jahren Ignoranz freue ich mich über den neuen Ton der Ministerin.“
Mehr Medizin, weniger Bürokratie
Reinhardt wiederum sicherte der neuen Bundesregierung Unterstützung bei der Bewältigung der gesundheitspolitischen Herausforderungen zu. Eine davon ist aus seiner Sicht die Entbürokratisierung. Direkt an Warken gewandt forderte der BÄK-Präsident die Einsetzung einer Bürokratie-Task-Force für das Gesundheitswesen. Er verwies auf schon vorliegende Vorschläge der Ärzteschaft – die neue Regierung müsse also nicht bei Null anfangen. Reinhardt forderte, „jedes Formular, jede Prozedur und jede Berichtspflicht“ im Gesundheitswesen auf den Prüfstand zu stellen.
Den Koalitionsvertrag von Union und SPD betrachtet Reinhardt als „gute Grundlage“ für die notwendigen Reformen. „Er zeigt, dass die Koalitionäre bereit sind, eingefahrene Wege zu verlassen und Raum für neue – auch unkonventionelle – Lösungsansätze zu schaffen“, betonte er. In diesem Zusammenhang hob Reinhardt die angekündigte Einführung eines Primärarztsystems in Deutschland hervor – auch Warken hatte dies zuvor betont. Entscheidend ist für ihn die konkrete Umsetzung – das System müsse gemeinsam mit der Ärzteschaft „intelligent, praktikabel und an den Versorgungsrealitäten orientiert“ ausgestaltet werden, lautete seine Forderung.

„Es ist notwendig, ein gut durchdachtes Konzept mit klaren Zuständigkeiten zu definieren.“
Primärarztmodell kommt an
Das Primärarztmodell stieß auch bei der schleswig-holsteinischen Delegierten Dr. Christine Schwill auf Zuspruch. „Ich erwarte eine deutlich verbesserte Patientensteuerung, was zu einer Ressourcenoptimierung führen würde und die medizinische Versorgung qualitativ und quantitativ verbesserte“, sagte sie dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt. Sie sprach sich dafür aus, die vorhandenen Strukturen zu analysieren und an die Versorgungsrealität anzupassen. Reinhardts Mahnung, „Behandlungskoordination nicht mit der Brechstange“ durchzusetzen, schloss sie sich an: „Es ist notwendig, ein gut durchdachtes Konzept mit klaren Zuständigkeiten zu definieren.“
Nach ihrer Ansicht geht es aber auch darum, das Gesundheitssystem resilienter zu machen. Dafür braucht es nach ihrer Überzeugung neben einem gut durchdachten Primärarztsystem u.a. bessere Aufklärung über präventive Ansätze und Steuern auf Zucker, Alkohol und Fast Food. Einbezogen in die Strategien müssten aber weiteren Berufsgruppen wie Health Nurses undPhysician Assistents.
Schwangerschaftsabbruch: Entkriminalisierung im Fokus
Ein weiteres Thema, das viele Delegierte mit Spannung erwartet hatten: Die Diskussion über die Anträge zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Dabei geht es um ein seit 1871 geltendes Gesetz. Mehrere Anträge zur Entkriminalisierung wurden nach intensiver Debatte angenommen. BÄK-Vizepräsidentin Ellen Lundershausen hatte zunächst die Position des BÄK-Vorstands zu diesem Thema vorgestellt. Wichtigste Botschaft: Es dürfe kein Arzt gezwungen werden, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, wenn er dies aus persönlichen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen nicht wolle. Zugleich dürfe aber auch keine Ärztin und kein Arzt dafür bestraft werden. Wer Schwangerschaftsabbrüche durchführe, müsse vor Drangsalierungen, vor Bedrohungen und vor Angriffen geschützt werden.
Lundershausen bezog sich damit u.a. auf Protestaktionen von Abtreibungsgegnern, die unter dem Stichwort „Gehsteigbelästigungen“ bekannt geworden sind. Dabei versuchen die Gegner mit Aktionen vor Beratungsstellen, Krankenhäusern oder Arztpraxen Druck auszuüben. In der Vorstandsposition wird außerdem betont, dass eine verbindliche, ergebnisoffene Beratung der Frauen und der sogenannte Arztvorbehalt beibehalten werden sollen. Der Vorstandsantrag zu diesem Thema wurde angenommen. Damit werden die politisch Verantwortlichen aufgefordert, die Debatte um die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs mit Augenmaß zu führen und die Ärzteschaft eng in diese Diskussion einzubeziehen. „Ausgangspunkt aller Reformüberlegungen muss aus ärztlicher Sicht sein, sowohl das Recht der Frauen auf reproduktive Selbstbestimmung als auch das Recht des Ungeborenen auf Leben zu beachten“, heißt es im Antrag.

„Ich bin dankbar für diese klare ärztliche Haltung zur elementaren Frauengesundheit, die der gesellschaftlichen Meinung entspricht.“
Mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte
Auf Initiative Berliner Delegierter forderte der Ärztetag, die medizinische Betreuung von Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und stattdessen eine eigenständige gesetzliche Regelung außerhalb des Strafrechts zu schaffen. Die ärztliche Leistung von Schwangerschaftsabbrüchen soll als Bestandteil der Gesundheitsversorgung verstanden und rechtlich entsprechend geregelt werden, unter Wahrung der Selbstbestimmung der schwangeren Person und der ärztlichen Berufsfreiheit. Die derzeitige Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch (§§ 218 ff. StGB) stigmatisiere Ärztinnen und Ärzte und kriminalisiere die ärztliche Leistung, hieß es zur Begründung. Eine Entkopplung vom Strafrecht dagegen würde Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schaffen. Die Behandlung von Patientinnen mit Schwangerschaftsabbrüchen sollte ausschließlich unter medizinischen, ethischen und sozialen Gesichtspunkten erfolgen, nicht unter strafrechtlichen Aspekten.
Mehrheitlich folgte der Ärztetag auch einem Antrag einer Delegiertengruppe um Lydia Berendes aus Nordrhein, der auf eine Regelung des Schwangerschaftsabbruches im ersten Trimenon außerhalb des Strafgesetzbuches abzielt. Ein verpflichtendes Beratungsangebot soll bestehen bleiben. Berendes erwartet, dass sich das Versorgungsangebot durch eine Entkriminalisierung verbessern wird. Ihr gehe es aber auch darum, strukturelle Voraussetzungen im Leben eines Kindes zu verbessern.
Die schleswig-holsteinische Delegierte Franziska Fick vom UKSH in Lübeck sagte zu den Entscheidungen: „Ich bin dankbar für diese klare ärztliche Haltung zur elementaren Frauengesundheit, die der gesellschaftlichen Meinung entspricht und wünsche mir, dass die Politik nun ebenso deutlich und zeitnah Taten folgen lässt.“
Kurz notiert: ePA, Versorgungskonzept im Bündnisfall, Klimakrise
- Der elektronischen Patientenakte (ePA) attestierten die Delegierten das Potenzial, einen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung zu leisten und die patientenorientierte Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens zu forcieren. Dennoch brauche es Anpassungen. So forderte der Ärztetag etwa die Sicherstellung eines angemessenen Sicherheitsniveaus. Dieses müsse durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt werden. Technische und praktische Probleme, die in der Erprobungsphase der ePA aufgetreten sind, müssten zuverlässig gelöst werden. Für Minderjährige forderte der Ärztetag eine Opt-in-Lösung bei der Befüllung der ePA. Nur durch die ausdrückliche Einwilligung der Sorgeberechtigten sollte die ePA bei Minderjährigen befüllt werden können.
- Die Bundesregierung wird vom Ärztetag aufgefordert, unverzüglich ein Konzept zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung im Krisen-, Bündnis- oder Verteidigungsfall zu erarbeiten. Dabei seien alle relevanten Akteure, Prozesse und Strukturen umfassend zu berücksichtigen, heißt es in dem Antrag. Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten und stationären Bereich müssten mit ihrer Expertise zwingend in die Erarbeitung eingebunden werden. Zur Begründung verwiesen die Antragsteller auf die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa. „Geopolitische Spannungen, militärische Bedrohungen und hybride Gefahrenlagen machen eine umfassende Überprüfung und Neuausrichtung aller Bereiche der zivilen Verteidigung notwendig. Das Gesundheitswesen ist dabei eine zentrale kritische Infrastruktur - und gleichzeitig bislang nur unzureichend vorbereitet.“
- Auch in Bezug auf die Klimakrise wird die Bundesregierung zum Handeln aufgerufen.
- Die Klimakrise soll von ihr sowohl als Gesundheits- als auch als zentrales Sicherheitsrisiko anerkannt – und dementsprechend gehandelt werden. Zur Begründung heißt es: „ Die Klimakrise und ihre Folgen gelten heute als die größte Gefahr für die globale Gesundheit des 21. Jahrhunderts; schon jetzt strapazieren die Auswirkungen der Erderhitzung wie Extremwetterereignisse unsere Gesundheitseinrichtungen und kritische Infrastruktur erheblich. Mittelfristig wird die Destabilisierung des Planeten durch steigende Krankheitslast, zunehmende Extremwetterereignisse, hitzebedingte Produktivitätsverluste, neue Pandemien, Trinkwasser- und Nahrungsmittelknappheit sowie lokale und regionale Konflikte um knapper werdende Ressourcen zu einer existenziellen Frage, auf die wir nur unzureichend vorbereitet sind und deren Ausmaß es dringlich abzumildern gilt.“
Auf dem Ärztetag gab es wie stets Diskussionen zu zahlreichen weiteren Themen, von denen an dieser Stelle nur ausgewählte abgebildet werden können.







