Blick in den Deutschen Bundestag: Übersicht des Plenarsaals
Deutscher Bundestag: Übersicht des Plenarsaals © Thomas Imo / photothek
Deutscher Bundestag: Übersicht des Plenarsaals © Thomas Imo / photothek

Bundestag stimmt für umstrittenes GKV-Spargesetz

Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in zweiter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet – trotz massiver Kritik der Opposition und von vielen Akteuren des Gesundheitswesens. Auch den Bundesrat hat das Gesetz inzwischen passiert. Aus Schleswig-Holstein kommt Kritik u.a. von der Ärztekammer und vom Gesundheitsministerium.

Dirk Schnack

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte die Reform in einer turbulenten Sitzung als notwendigen Paradigmenwechsel verteidigt. Unterbrochen von zahlreichen Zwischenrufen und Zwischenfragen stellte Warken die Reform als „ausgewogenes Paket“ dar, das ein weiteres Defizit für die gesetzlichen Krankenkassen verhindern solle. Die Stabilisierung der Beiträge sei Voraussetzung, um weitere Reformen in Angriff nehmen zu können.

Die Folgen des Gesetzes aus Sicht der Ärztekammer
Die ablehnende Haltung der Akteure aus dem Gesundheitswesen zu diesem Gesetz war schon in den Wochen vor der Bundestagsdebatte deutlich geworden. Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, sieht mit dem Gesetz die wesentlichen Risiken ignoriert. Er betonte, dass damit die Patientenversorgung gefährdet und die angespannte Versorgungslage weiter verschärft werde – durch längere Wartezeiten, wirtschaftliche Risiken für Praxen und Krankenhäuser mit weniger Investitionen, Personalabbau, weiteren Insolvenzen und Klinikschließungen. „Damit ist die Gefährdung der wohnortnahen Versorgung vorprogrammiert. Das kann für ein Bundesland wie Schleswig-Holstein, in dem rund 80 Prozent der Bevölkerung im ländlichen Raum leben, besonders riskant werden“, warnte Herrmann in einer kurz vor der Bundestagsdebatte veröffentlichten Mitteilung. 

Reformen unter Einbeziehung der Akteure angemahnt
Die Ärztekammer forderte darin den Bundesgesetzgeber auf, „statt einer reinen Sparpolitik zielführende Strukturreformen unter Einbezug der Akteure vor Ort umzusetzen“. Darin sehe Herrmann eine Chance, Effizienzsteigerungen und neu ausgerichtete Ressourcenverteilungen zu erreichen. 

Die Haltung der Landesgesundheitsministerin
Auch Schleswig-Holsteins Landesgesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken meldete Bedenken gegen das beschlossene Gesetz an. „Das Gesetz gefährdet die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in mehreren Bereichen. Besonders betroffen sind die Krankenhäuser. Schleswig-Holstein hat daher im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Unser Ziel war es, in einem Vermittlungsverfahren weitere notwendige Korrekturen am Gesetz vorzunehmen“, teilte von der Decken anschließend mit. Der Antrag habe jedoch keine Mehrheit gefunden. 
Die Kritikpunkte von der Deckens:

  • Die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser bestehe fort – trotz Flexibilisierung der Regelungen zum Pflegepersonal, trotz weiterer Mittel und trotz angestrebter Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Die strukturelle Unterfinanzierung könne den Bestand von Krankenhäusern gefährden. 
  • Die Aufhebung der Entbudgetierung im Bereich der haus- und kinderärztlichen Versorgung sowie die Aufhebung bestehender Regelungen für zusätzliche fachärztliche wie psychotherapeutische Termine. Zu erwarten sei eine „Reduzierung des bisher überobligatorischen ärztlichen und therapeutischen Engagements mit der Folge längerer Wartezeiten für Patientinnen und Patienten“. Durch die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung drohten zudem massive Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung.
  • Die nicht ausreichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund. Dies betreffe vor allem die Kosten für Grundsicherungsempfänger. „Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung, also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Bund aus Steuermitteln finanzieren muss – und zwar vollumfänglich“, so von der Decken.

 

In einer Protokollerklärung hat Schleswig-Holstein gemeinsam mit Sachen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern auf die zu erwartenden negativen Folgen des Gesetzes hingewiesen.

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