
„Vorreiter der ambulanten Versorgung"
Für den BVA-Vorsitzenden Daniel Pleger ist die Augenheilkunde „ein Vorreiter der ambulanten Versorgung“. Dies sei ein „Quantensprung“ und erfolge zum Wohle der Patienten. Also ein Grund zur Freude? Nicht ohne Einschränkungen. Pleger benannte bei der Jubiäumsfeier seines Verbandes in Berlin auch die damit zusammenhängenden Probleme. „Die voranschreitende, forcierte Ambulantisierung führt dazu, dass wir uns gegenwärtig mehr Sorgen denn je um den Erhalt stationärer Versorgungsstrukturen machen müssen. OPS-Codes und kalkulierte Liegezeiten sollten nicht ohne medizinischen Sachverstand über eine weitere Ambulantisierung befinden“, sagte Pleger.
Stationäre Versorgung erhalten
Der BVA fordere die Verstetigung ophthalmologischer und sozialer Kontextfaktoren für den AOP-Vertrag und auch für die Hybrid-DRG, „die sich insbesondere an medizinischen und versorgungsrelevanten Kriterien orientieren und nicht an Tabellen und Programmierungen“, so Pleger. Die schon 1950 formulierten Ziele bezeichnete Pleger 75 Jahre später als naheliegend: nämlich die Honorierung der operativen Tätigkeit bei nicht festangestellten Krankenhausärzten – den heutigen Belegärzten –, aber auch die Einflussnahme bei der Aufstellung einer neuen Gebührenordnung und Neuregelung der Gebühren bei allen Berufsgenossenschaften.
Pleger sagte dazu: „Betrachtet man heute die Diskussionen um die Novellierung der GOÄ, hat sich an der Aktualität der Ziele vielleicht gar nicht viel verändert. Dennoch ist es dem Verband in der Vergangenheit stets gelungen – nicht zuletzt durch Geschlossenheit innerhalb der Augenärzteschaft –, die sich bietenden berufspolitischen Chancen zu nutzen.
„Wir lassen uns von der Politik nicht in 24/7 telemedizinische Projekte pressen, die parallel zu den Praxisöffnungszeiten zusätzlich Ressourcen verschwenden."
Im Fokus: Telemedizin und Notdienst
Auch weitere gesundheitspolitische Herausforderungen wie Telemedizin und Notdienst erwähnte Pleger. Er machte deutlich, dass bestehende ambulante augenärztliche Notdienste nach seiner Überzeugung erhalten bleiben müssten: Der Zugang zur augenärztlichen Notfallversorgung sollte vor Ort möglich sein – was in vielen Regionen auch funktioniert. Doch Pleger betonte: „Wir lassen uns von der Politik nicht in 24/7 telemedizinische Projekte pressen, die parallel zu den Praxisöffnungszeiten zusätzlich Ressourcen verschwenden. Im Falle von ophthalmologischen Notfällen sind die erforderlichen Therapien je nach Krankheit gravierend unterschiedlich und erfordern eine unmittelbare und zielgerichtete Behandlung. Die korrekte medizinische Versorgung entscheidet dann unter Umständen über den Verlust oder Erhalt der Sehkraft.“
Auch auf die Patientensteuerung ging Pleger ein. Die Ophthalmologie soll nach Stand zum Redaktionsschluss vom Überweisungsvorbehalt ausgenommen bleiben. „Dafür sprechen viele gute Gründe“, betonte Pleger: „Augenheilkundliche Diagnostik erfordert weitere, hochtechnisierte Geräte und tiefgehendes Fachwissen. Darüber hinaus leisten die Kolleginnen und Kollegen bereits jetzt Höchstarbeit bei über 34 Millionen Behandlungsfällen pro Jahr. Es wäre schlichtweg nicht leistbar und medizinischer Unsinn. Nicht ohne Grund gibt es auch den eigenen augenärztlichen Notdienst.“ (PM/RED)





