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„Aktionstag Suchtberatung": Diakonie fordert mehr Zuschüsse

Die Diakonie fordert von Land und Kommunen eine bessere Finanzierung für die Suchtberatung in Schleswig-Holstein. Nach ihren Angaben steigen die Inanspruchnahme und die Kosten für die Beratung, während die Zuschüsse unverändert bleiben.

Unter dem Motto „Sucht betrifft uns alle – Hilfe auch!“ informieren am heutigen bundesweiten „Aktionstag Suchtberatung“ viele Beratungsstellen über ihre Arbeit und die steigenden Herausforderungen. Nach Angaben der Diakonie leiden in Deutschland rund zehn Millionen Menschen an einer Abhängigkeitserkrankung, „Tendenz steigend", wie es in einer Mitteilung der Diakonie hieß. Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß wird darin mit folgenden Sätzen zitiert: „Suchterkrankungen sind kein Phänomen von Randgruppen. Betroffen sind alle Altersgruppen und Schichten."

Ein Grund seien die zunehmenden Auslöser von Suchterkrankungen, etwa neuartige Drogen, Medikamente oder Spielangebote. Auch das Konsumverhalten verändere sich stetig. Als Beispiel führte die Diakonie den polytoxe-Konsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen an, also die wahllose und kombinierte Einnahme unterschiedlicher Substanzen. In der Folge würden neben der erhöhten Nachfrage die Suchtberatungen komplexer und zeitaufwendiger.

Diakonie unterhält 20 Suchtberatungsstellen in Schleswig-Holstein
Die Diakonie ist in Schleswig-Holstein einer der großen Träger von Suchtberatungsstellen. Neben 20 Beratungsstellen gibt es unter dem Dach des Wohlfahrtsverbandes Fachkliniken, spezielle Wohngruppen für Suchterkrankte und weitere Angebote. Die Beratungsstellen tragen nach Darstellung der Diakonie mit ihrer Arbeit dazu bei, die gesellschaftlichen Auswirkungen und Folgekosten von Suchterkrankungen zu mindern. 

Finanziert werden die Suchtberatungsstellen überwiegend vom Land Schleswig-Holstein und den Kommunen. Geregelt ist das im Rahmenstrukturvertrag „Soziale Hilfen“, der 2022 aufgestockt und bis 2028 verlängert wurde. Tarifanpassungen sowie Miet- und Betriebskostensteigerungen sind darin nach Darstellung der Diakonie nicht eingepreist. Außerdem sei die Suchtberatung als sogenannte „freiwillige Leistung“ nach dem Auslaufen des Vertrags 2028 nicht gesichert. Als Folgen nannte Naß etwa eingeschränkte Sprechzeiten. Zudem fehle die Zeit, sich ausreichend auf neue Konsummuster und den sich stetig verändernden Markt einzustellen. Verschlimmern würde sich auch die Lage von Kindern aus suchtbelasteten Familien im ländlichen Raum. 

Neben Land und Kommunen sieht Naß auch den Bund in der Pflicht. Als Gesetzgeber könne er die Suchtberatung von einer freiwilligen Leistung in eine Regelfinanzierung überführen. Damit ließen sich die Angebote der Einrichtungen dauerhaft aufrechterhalten und weiterentwickeln. (PM/RED)

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