Acht Menschen in festlicher Kleidung, darunter zwei Frauen, stehen im Freien nebeneinander und schauen in die Kamera.
Die Vorsitzenden und Präsidenten der IDH-Mitgliedsorganisationen mit Ministerin Prof. Kerstin von der Decken © Thomas Eisenkrätzer
Die Vorsitzenden und Präsidenten der IDH-Mitgliedsorganisationen mit Ministerin Prof. Kerstin von der Decken © Thomas Eisenkrätzer

50 Jahre IDH - mit klaren Botschaften

Die Interessengemeinschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein (IDH) feierte ihr 50-jähriges Bestehen. Neben dem Wert der Zusammenarbeit wurden bei der Veranstaltung in Kiel auch die Risiken für die Freiberuflichkeit angesprochen.

Rund 90 Teilnehmer waren zum Jubiläum nach Kiel gekommen. Nach dem Grußwort von Landesgesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken gab der Pastpräsident der Zahnärztekammer, Hans-Peter Küchenmeister, Einblicke in die Historie der IDH. Als zweite Festrednerin nahm die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, Birgit Voß-Güntge, die Zukunft der Freiberuflichkeit in den Fokus.

Erstaunlich moderne Gründungsidee
Da dieses Jahr turnusmäßig die Apothekerkammer Schleswig-Holstein die Geschäftsführung der IDH innehat, eröffnete deren Präsident Dr. Kai Christiansen die Festveranstaltung mit den Worten „Freiberuflichkeit ist Freiheit für Verantwortung“. In seiner Begrüßungsansprache betonte er, dass die Gründungsidee der IDH erstaunlich modern sei. Unterschiedliche Heilberufe müssten nicht dasselbe tun und immer dasselbe denken, um gemeinsame Grundsätze zu verteidigen. Die freien Berufe seien keine Nische, sondern eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Rein wirtschaftliche Interessen dürften die fachliche Abwägung nicht verdrängen. Zum Abschluss unterstrich Christiansen, dass die IDH seit fünf Jahrzehnten zeige, dass Selbstverwaltung und Zusammenarbeit zusammengehörten.

Die Heilberufe als Motor der ambulanten Versorgung
Von der Decken dankte den Mitgliedern der IDH – auch im Namen der Landesregierung – für deren täglichen Einsatz für die Gesundheitsversorgung. „Dieser Einsatz ist nicht selbstverständlich“, betonte die Ministerin. Die akademischen Heilberufe seien der Motor der ambulanten Versorgung, insbesondere in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein. 97 % aller Behandlungsfälle würden ambulant versorgt werden. Die nächsten Jahre seien von Wandel geprägt und der Spagat zwischen medizinischem Fortschritt und demografischem Wandel werde zunehmend herausfordernd. Die Gesundheitsministerin mahnte, dass zukünftig weniger Fachkräfte in den Gesundheitsberufen einer wachsenden Versorgungsaufgabe gegenüberstünden. Im Verlauf ihres Grußwortes zeigte von der Decken am Beispiel aktueller Gesetzgebungsverfahren, wie sich Schleswig-Holstein an die Seite seiner heilberuflich Tätigen stellt. Im nördlichsten Bundesland seien Politik, Selbstverwaltung und akademische Heilberufe starke Partner, denn gute Gesundheitspolitik entstehe im Dialog.

Unterschiedliche Ziele für unterschiedliche Berufsgruppen
 sind In seinem Rückblick ging der erste Festredner und Past-Präsident der Zahnärztekammer, Hans-Peter Küchenmeister, auf die Historie der IDH ein. Vor 50 Jahren hätten die Kammern der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in Schleswig-Holstein die „Informationsstelle der Heilberufe“ mit dem Ziel einer gemeinsamen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gegründet. Nach den Beitritten der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kammern der Psychotherapeuten und der Tierärzte sei die Gründungsorganisation in die „Interessengemeinschaft der Heilberufe“ umbenannt worden. Im weiteren Verlauf seiner Festrede resümierte Küchenmeister gemeinsame Projekte der IDH. So sei der Notfallbereitschaftsdienst über Jahre gemeinsam gestaltet worden. Dennoch seien gemeinsame Interessen nicht immer leicht zu finden. Es werde aber respektiert, dass unterschiedliche Berufsgruppen unterschiedliche Ziele verfolgten. Zum Ende unterstrich er, dass die Tätigkeit für die IDH immer ehrenamtlich gewesen sei.

Bürokratie, Budgetierung und dem Nachwuchsmangel als Risiken
Im Anschluss erläuterte  Birgit Voß-Güntge als zweite Festrednerin die rechtliche Grundlage der Freiberuflichkeit und ordnete diese auch geschichtlich ein. Es gebe viele Gemeinsamkeiten zwischen der Gerichtsbarkeit und den akademischen Heilberufen. Berufsrecht und Verkammerung vereine die akademischen Heilberufe. In Bezug auf die Freiberuflichkeit stellte sie klar, dass Berufsfreiheit ein durch das Grundgesetz gegebenes Grundrecht sei. Bei der Begriffsbestimmung müsse man beachten, dass Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit nicht dasselbe sei, obwohl dies häufig verwechselt werde. Die Ausübung eines freien Berufes sei keine gewerbliche Tätigkeit. Gefahren für die Freiberuflichkeit sehe Voß-Güntge vor allem in zunehmender Bürokratie, Budgetierung und dem Nachwuchsmangel. Auch würden gesetzliche Regelungen in den akademischen Heilberufen immer unübersichtlicher. Zum Schluss ihrer Festrede ging Voß-Güntge auf die Bedeutung der Selbstverwaltung ein. Diese sei eine tragende Säule des Gesundheitswesens. Dann richtete sie eine Bitte an die Festversammlung, dass der Wert der Selbstverwaltung beim Nachwuchs stärker thematisiert werden müsse. (PM/RED)

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