Wir über uns
Porträt der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bad Segeberg. Mitglieder sind alle Ärztinnen und Ärzte, die in Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Die Aufgaben der Ärztekammer Schleswig-Holstein sind im Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz v. 29.02.1996) geregelt.
Zu den Aufgaben der Ärztekammer Schleswig-Holstein gehören neben der grundsätzlichen Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzteschaft insbesondere die Berufsaufsicht, Fortbildung, Weiterbildung, Schlichtung, Versorgung und Fürsorge sowie die Berufsausbildung der Medizinischen Fachangestellten und Operationstechnischen Angestellten nach dem Berufsbildungsgesetz.
Organe der Ärztekammer Schleswig-Holstein sind die Kammerversammlung mit 70 gewählten Delegierten sowie der Vorstand, bestehend aus Präsident, Vizepräsidentin und fünf Beisitzern. Die Kammerversammlung beschließt alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung und der Vorstand führt unter Beteiligung der hauptamtlichen Geschäftsführung die laufenden Geschäfte der Kammer.
Zurzeit hat die Ärztekammer Schleswig-Holstein 15.169 Mitglieder, von denen 4.888 niedergelassen und 5.531 im Krankenhaus tätig sind (Stand 31.12.2010).




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