11. bzw. 12.2008 Vorstand ÄK bestellt Wahlvorstand (§ 3 Abs. 1 Wahlverordnung)
20.02.2009 Stichtag Wahlrecht gem. § 15 Heilberufekammergesetz
01.-07.04.2009 Auslegung der Wählerlisten in Ärztekammer und Gesundheitsämtern (§ 5 Abs. 1 WVO)
bis 06.04.2009 Einreichung von Wahlvorschlägen und Zustimmungserklärungen (§ 7 Abs. 1 WVO) (evtl. Nachfrist 1 Woche (14.04.), § 8 Abs. 7 WVO)
bis 15.04.2009 Einspruchsmöglichkeit gegen die Wählerliste (§ 5 Abs. 2 Wahlverordnung)
bis 30.04.2009 Entscheidung über Einsprüche gegen die Wählerlisten (§ 5 Abs. 2 WVO) Bekanntgabe der Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerlisten
08.05.2009 Abschluss der Wählerlisten (§ 5 Abs. 3 WVO)
bis 11.05.2009 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (§ 8 Abs. 8 WVO)
am 20.05.2009 Zusendung der Wahlunterlagen an die wahlberechtigten Kammerangehörigen (§ 9 Abs. 1 WVO)
08.06.2009 Wahltag: Wahlbriefe müssen bis 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein (§ 9 Abs. 3 WVO)
ab 09.06.2009 Ermittlung des Wahlergebnisses innerhalb von 3 Tagen nach Wahlende (§ 10 Abs. 1 WVO)
06.2009 Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt (§ 10 Abs. 5 WVO).
Einspruch gegen die Wahl bei der Ärztekammer binnen 2 Wochen nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses (§ 13 Abs. 1 WVO)
09.09.2009 Zusammentritt der neugewählten Kammerversammlung innerhalb von 2 Monaten nach Ende der Wahl (§ 16 Abs. 1 Satz 1 WVO).
Das erforderliche Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde für einen späteren Termin liegt vor.