Resolution zur gemeinsamen Notdienstsatzung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Resolution der Kammerversammlung vom 29.11.2006
Die gemeinsame Notdienstsatzung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Schleswig-Holstein führt zur flächendeckenden Anbindung von Anlaufpraxen an Krankenhäuser. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dieses integrative Konzept vorteilhaft für Patienten sowie Niedergelassene und Ärzte am Krankenhaus sein kann. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass durch die geplante Ausweitung des durch den fahrenden kassenärztlichen Notdienst abzudeckenden Gebiets eine höhere Patientenzahl als bisher das Krankenhaus direkt aufsucht.
Die Kammerversammlung fordert die Kassenärztliche Vereinigung und die Geschäftsführungen der beteiligten Krankenhäuser auf, die Entwicklung sehr genau zu beobachten. Insbesondere soll die subjektive und die objektive Behandlungsqualität für die Patienten beobachtet werden, ebenso die Auswirkungen auf die Vertragsärzte. In regelmäßigem Kontakt mit der Kassenärztlichen Vereinigung wird die Ärztekammer prüfen, wie sich die Belastung entwickeln wird und dafür Sorge tragen, dass eine ggf. steigende Belastung der Diensthabenden im Krankenhaus angemessen berücksichtigt wird.
(Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein 29.11.2006)
Anlage 2 zur Berufsordnung: Durchführung des Notfallbereitschaftsdienstes




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