Resolution zu den ambulanten Kodierrichtlinien
Resolution der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein am 30.03.2011
"Die Ärztekammer Schleswig-Holstein lehnt die ambulanten Kodierrichtlinien in der bisherigen Form ab.
Begründung:
Die Patientenversorgung wird nicht verbessert. Die praktische Umsetzung der Richtlinien bürdet insbesondere den Hausärzten ungelöste Probleme auf und raubt erhebliche Zeit in der Patientenversorgung. Es fehlt bislang der wissenschaftliche Nachweis, dass die ambulanten Kodierrichtlinien die Morbidität der Patienten zuverlässig abbilden.
Darüber hinaus ist die Morbidität allein nicht der geeignete Parameter, den Behandlungsbedarf hinreichend darzustellen.
Es werden datenschutzrechtliche Bedenken zum Nachteil der Patienten und des Vertrauensverhältnisses zu den Behandlern geltend gemacht."
Aktuelles aus der Kammerversammlung vom 30.03.2011




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