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Krankenhausfinanzierungsreformgesetz

Resolution der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein am 26.11.2008

Die derzeitige Krankenhausfinanzierung basiert auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1991. Der in der Präambel festgelegte Zweck, nämlich die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, ist längst Makulatur.

Nach 15 Jahren gedeckelter Budgets befinden sich viele Krankenhäuser in einer zum Teil existenzbedrohenden Finanzsituation. Die Folgen sind Personalabbau, Arbeitsverdichtung zu Lasten von Personal und Patienten und hoher Investitionsstau an Gebäuden und Großgeräten.

Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf, der eine Ablösung des Grundlohnsummen orientierten Veränderungswertes durch einen jährlich zu ermittelnden Orientierungswert vorsieht, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er wird allerdings dann zur Farce, wenn das Bundesministerium für Gesundheit letztlich per Rechtsverordnung bestimmen kann, welcher Anteil des Orientierungswertes zusätzlich finanziert wird. Dieses Verfahren ersetzt dann lediglich den einen Deckel durch einen anderen.

Besonders dringlich ist die Refinanzierung nicht beeinflussbarer Kostensteigerungen vergangener und zukünftiger Jahre, insbesondere der Erhöhung der Mehrwertsteuer, von Energiepreissteigerungen und Anpassungen der Tariflöhne. Die im Gesetz vorgesehene nur 50%ige Übernahme der Tarifsteigerungen reicht nicht aus. Angesichts des steigenden Behandlungsbedarfs der Bevölkerung kommt gerade der medizinischen Versorgung unter Gewährleistung einer flächendeckenden, ausreichenden Verfügbarkeit von gut qualifiziertem Personal eine entscheidende Rolle für eine langfristige Sicherung der Versorgung zu. Vor diesem Hintergrund und dem des bereits jetzt bestehenden Personalmangels in den Krankenhäusern ist die Verweigerung des vollen Tarifausgleiches ein eindeutig falsches Signal.

Die im Gesetzesentwurf enthaltene Absicht zur Entwicklung leistungsorientierter pauschaler Investitionsmittel ist zwar ein diskussionswürdiger Ansatz. Regelungen zur raschen Auflösung des Investitionsstaus und zur nachhaltigen Verstetigung der Investitionsförderung lässt der Gesetzesentwurf allerdings vermissen.

Schließlich soll auch das Sonderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals durch jetzt nur noch zusätzliche 14.000 Stellen im Pflegedienst nur anteilig finanziert werden. Dies verlagert die finanzielle Last eines politischen „Geschenks“ auf die Krankenhäuser.

Die fortschreitende Finanzknappheit im Krankenhaussektor gefährdet die Trägerpluralität. Oberstes Ziel muss es nach wie vor sein, auch öffentliche und frei gemeinnützige Krankenhäuser regional vorzuhalten. Anderenfalls sind die Leidtragenden vor allem demente und immobile Patienten.

Vor diesem Hintergrund fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein:

  • Beendigung der Deckelung der Krankenhausbudgets
  • realistische Finanzierung der tatsächlichen Kosten von notwendigen Krankenhausleistungen einschließlich der Tarifentwicklungen
  • Abbau des Investitionsstaus in den Krankenhäusern und die Ausfinanzierung dringend erforderlicher zusätzlicher Pflegestellen.
  • Erhalt der Trägervielfalt und des Sicherstellungsauftrages der Länder

(Kammerversammlung der ÄKSH, 26.11.2008)

>> Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung der Ärztekammer vom 27.11.2008.

 

Ansprechpartner

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