Beschlüsse zur strukturierten curriculären Fortbildung
Beschlüsse der Kammerversammlung vom 29.03.2006
Die Kammerversammlung stimmt allen drei Beschlussvorlagen zur Einführung der strukturierten curriculären Fortbildung einstimmig zu.
Beschlussvorlage I:
Die strukturierte curriculäre Fortbildung der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Die strukturierte curriculäre Fortbildung der Ärztekammer Schleswig-Holstein ist eine zusätzliche Maßnahme zum Kompetenzerhalt und zur Kompetenzentwicklung. Sie ist eine interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme, die im Rahmen eines theoretischen Kurses (evtl. ergänzt um Praxisanteile) vermittelt wird.
Im Curriculum werden Lernziele und Inhalte (Themen), die im Kurs vermittelt werden sollen, sowie der zeitliche Umfang festgelegt. Das Curriculum enthält Empfehlungen für die methodisch didaktische Vorgehensweise.
Vorgehen:
Mögliche Themen werden vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung der Bundesärztekammer gesichtet, bewertet und eine Vorschlagsliste dem Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegt. Dieser beschließt, ob ein entsprechendes Curriculum erstellt werden soll und gibt den Auftrag zurück an den Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung.
Zur Erstellung eines Curriculum wird eine Expertise eingeholt. Sollte aufgrund von divergierenden
Meinungen der Experten die Durchführung von Anhörungen notwendig sein, werden diese von den Mitgliedern des Vorstands des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung ggf. unter Beteiligung weiterer Personen durchgeführt.
Das Curriculum wird im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung beraten und danach
dem Vorstand der Bundesärztekammer zur Verabschiedung vorgelegt. Danach entscheidet die Ärztekammer Schleswig-Holstein über die Möglichkeit, das Curriculum anzubieten.
Durchführung:
Der Kurs zum Erwerb einer strukturierten curriculären Fortbildung und die dazugehörige Lernerfolgskontrolle müssen im Vorfeld von der zuständigen Ärztekammer geprüft und anerkannt sein. Zuständig ist die Ärztekammer, in deren Bereich der Fortbildungskurs stattfindet.
Die Teilnehmer schließen den Kurs mit einer Lernerfolgskontrolle ab. In dem Fall kann der Teilnehmer bei der Ärztekammer eine Bescheinigung unter Vorlage der Teilnahmebescheinigung sowie der erfolgreich abgeschlossenen Lernerfolgskontrolle beantragen. Wenn ein Teilnehmer den Kurs ohne Lernerfolgskontrolle durchläuft, erhält er eine Teilnahmebescheinigung des Veranstalters.
Die von der Ärztekammer ausgestellte Qualifikation ist grundsätzlich ankündigungsfähig. Nach § 28 Abs. 4 Ziffer 2 Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein können Ärztinnen und Ärzte nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen ankündigen, soweit diese Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können.
(Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 29. März 2006)
Beschlussvorlage II:
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein beschließt die Einführung folgender strukturierter curriculärer Fortbildungen:
- Diabetologie
- Ernährungsmedizin
- Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen
- Gesundheitsförderung
- Grundlagen der medizinischen Begutachtung
- Herzschrittmachertherapie
- Geriatrie
- Reisemedizinische Gesundheitsberatung
- Umweltmedizin
- Sexualmedizin
(Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 29. März 2006)
Beschlussvorlage III:
Die Kammerversammlung beschließt, die Zertifikate der Ärztekammer Schleswig-Holstein, die mit einem mündlichen Fachgespräch nach einem vorgegebenen Fortbildungsgang erworben werden können, abzuschaffen, da sie entweder in die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 15. Juni 2006 aufgenommen wurden (Akupunktur, ärztliches Qualitätsmanagement und Suchtmedizinische Grundversorgung) oder da sie in die strukturierte curriculäre Fortbildung fallen (Diabetologie und Ernährungsmedizin).
Die Bezeichnungen Akupunktur, ärztliches Qualitätsmanagement und Suchtmedizinische Grundversorgung werden mit Auslaufen der Übergangsbestimmungen der Weiterbildungsordnung gemäß § 20, Absatz 6 zum 29. August 2008, die Bezeichnungen Diabetologie und Ernährungsmedizin zum 31. 12. 2006 entfallen.




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