Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Die Kammerversammlung ist das Parlament der Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein. Ihr gehören 70 Delegierte an, die von den mehr als 15.800 Mitgliedern der Ärztekammer Schleswig-Holstein bei der Kammerwahl gewählt werden.
Die Mitglieder der Kammerversammlung wählen den ehrenamtlichen Vorstand der Ärztekammer und entscheiden über alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung. Sie wählen auch die Vorsitzenden und Mitglieder der Ärztekammer-Ausschüsse oder die Delegierten zum Deutschen Ärztetag. Die laufenden Geschäfte der Kammer führt der Vorstand unter Beteiligung der hauptamtlichen Geschäftsführung.
Wahl und Aufgaben der Kammerversammlung sind im Heilberufegesetz des Landes Schleswig-Holstein geregelt.
An den Kammerversammlungen können grundsätzlich alle Mitglieder der Ärztekammer Schleswig-Holstein teilnehmen. Wählen und abstimmen dürfen jedoch nur die gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
Tagungsort ist jeweils der Sitzungssaal im Edmund-Christiani-Seminar der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Esmarchstraße 2, 23795 Bad Segeberg.
Am 13. März 2013 ist die Kammerversammlung zum letzten Mal in der laufenden Legislaturperiode zusammengetreten.
Presseinformation zur Kammerversammlung am 13.03.13:
Im Mai/Juni findet die nächste Kammerwahl statt. Die dann erstmals für die Dauer von fünf Jahren gewählten Delegierten treffen sich am 14. August 2013 zur konstituierenden Kammerversammlung.




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