Ausschüsse der Kammerversammlung
Gemäß § 10 der Hauptsatzung der Ärztekammer Schleswig-Holstein hat die Kammerversammlung Ausschüsse zu bilden. Dazu gehören der Finanzausschuss (zugleich Rechnungsprüfungsausschuss nach § 21 Abs. 2 Nr. 7 Heilberufegesetz), der Weiterbildungsausschuss und Prüfungsausschüsse (§ 37 Abs. 3 Heilberufegesetz).
Darüber hinaus kann die Kammerversammlung weitere Ausschüsse auch mit vorübergehender Aufgabenstellung bilden.
Aufgabe der Ausschüsse ist die Bearbeitung der ihnen von der Kammerversammlung oder dem Vorstand übertragenen Angelegenheiten. Die Geschäftsstelle unterstützt die Ausschussarbeit.
Neben den oben genannten Ausschüssen bildet die Kammerversammlung zur Mitwirkung bei der Durchführung der Aufgaben der Ärztekammer für jeden Kreis einen Kreisausschuss.
Übersicht der Ausschüsse der Kammerversammlung:
- Ausschuss Allgemeinmedizin (Kammerversammlung 07.10.2009)
- Ausschuss Ambulante Versorgung (Kammerversammlung 07.10.2009)
- Ausschuss Ärztinnen (Kammerversammlung 07.10.2009)
- Ausschuss Fortbildung (Kammerversammlung 07.10.2009)
- Ausschuss Medizinische Fachberufe/Seminarausschuss (Kammerversammlung 07.10.2009)
- Finanzausschuss (Kammerversammlung 07.10.2009)
- Hochschulausschuss (Kammerversammlung 07.10.2009)
- Krankenhausausschuss (Kammerversammlung 07.10.2009)
- Kreisausschüsse
- Schlichtungskommissionen (Kammerversammlung 07.10.2009)
- Strukturausschuss (Kammerversammlung 24.03.2010)
- Weiterbildungsausschuss (Kammerversammlung 07.10.2009)




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