Gutachterkommission Lebendspende gemäß § 8 Transplantationsgesetz
Die Gutachterkommissionen Lebendspende der Ärztekammer Schleswig-Holstein hat nach dem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz eine Stellungnahme zur Freiwilligkeit und zur Frage des Organhandels bei Nierenlebend- bzw. Leberlebendspenden gegenüber den Transplantationszentren abzugeben.
Geschäftsstelle bei der Ärztekammer: Dr. med. Elisabeth Breindl




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