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Gutachterkommission Lebendspende gemäß § 8 Transplantationsgesetz

Die Gutachterkommissionen Lebendspende der Ärztekammer Schleswig-Holstein hat nach dem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz eine Stellungnahme zur Freiwilligkeit und zur Frage des Organhandels bei Nierenlebend- bzw. Leberlebendspenden gegenüber den Transplantationszentren abzugeben.

Geschäftsstelle bei der Ärztekammer: Dr. med. Elisabeth Breindl

Ansprechpartner

Swetlana Befus
Tel.: 04551/803 - 130
Fax: 04551/803 - 222
E-Mail: lebendspende@aeksh.org