Fortbildungsveranstaltung "Patientenverfügung" am 29.06.2011
Selbstbestimmte Patienten? Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden er wünscht. Wie aber müssen Ärzte verfahren, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann?
Für diese Fälle kann eine zuvor abgefasste Patientenverfügung weiterhelfen. In einer solchen Verfügung kann der Patient bestimmen, welche Behandlungen und Untersuchungen er wünscht und welche unterlassen werden sollen, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Die Verfügung kann von Volljährigen verfasst werden, bedarf der Schriftform, jedoch keiner notariellen Beglaubigung oder Beurkundung, auch keiner vorherigen juristischen oder ärztlichen Beratung. Die Patientenverfügung hat eine unbegrenzte Reichweite, das heißt, sie bedarf keiner periodischen Erneuerung. Das nach 17-jähriger Diskussion seit dem 01.09.2009 bestehende Gesetz zu der Patientenverfügung stärkt die Stellung des Betreuers bzw. des Bevollmächtigten des Patienten und macht ihn zum entscheidenden Ansprechpartner für Ärztinnen und Ärzte. Die direkte aktive Sterbehilfe bleibt strafbar, die indirekte aktive Sterbehilfe durch Gabe von Schmerzmitteln, die lebensverkürzend sein können, ist straflos.
Die vorgenannten Probleme und Themen werden während dieser Fortbildungsveranstaltung erörtert, um insbesondere Ärzten Hilfestellungen hinsichtlich der Patientenverfügung zu geben. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein unterstützt ausdrücklich diese Veranstaltung und legt ihre Position dar.
Leitung: Dr. jur. Klaus C. Kossen, Bad Segeberg
Referenten:
- Prof. Dr. med. Norbert Weiler, Kiel
- Dr. med. Dieter Siebrecht, Kiel
- Dr. jur. Klaus C. Kossen, Bad Segeberg
Termin: Mittwoch, 29. Juni 2011, 16.00 - 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: Akademie, Bad Segeberg
Gebühr: gebührenfrei
Fortbildungsstunden: 4 Stunden
Fortbildungspunkte: 4 Punkte
Anmeldung:
- Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung
Esmarchstr. 4-6
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551/803-187/243
Fax: 803-194
E-Mail: akademie@aeksh.org
Zuständig: Rabea Brunke und Kristina Zundel




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