Diskussion um angebliche Fangprämien: Ärztekammer und KVSH weisen Vorwürfe zurück
04.04.2009
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein und die Ärztekammer Schleswig-Holstein weisen den Vorwurf, auch im Norden würden niedergelassene Ärzte „Fangprämien“ kassieren, entschieden zurück. „Uns ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein niedergelassener Arzt versucht hat, ein Krankenhaus zu erpressen“, sagten Dr. Ingeborg Kreuz, kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH und Dr. Franz- Joseph Bartmann, Präsident der Ärztekammer.
Äußerungen, wonach Zahlungen von Fangprämien für Krankenhaus-Einweisungen von Patienten in einigen Bereichen gängige Praxis sei, entbehren jeder Grundlage und diskreditieren einen ganzen Berufsstand.
Es handelt sich hierbei um Vorwürfe ohne Angaben von Namen. „Wenn wir einen konkreten Fall wüssten, würden wir als dafür zuständige Ärztekammer sofort berufsrechtlich dagegen vorgehen“, betonte Bartmann.
Es ist legal, wenn Krankenhäuser etwa die Nachsorge ihrer Patienten per Vertrag an niedergelassene Ärzte abgeben. „Diese Leistungen unterliegen nicht dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung und werden nicht über uns abgerechnet“, so Kreuz.
Diese verzahnte Versorgung zwischen dem ambulanten und stationären Bereich ist politisch gewollt und nutzt auch dem Patienten.




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