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Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß Gendiagnostikgesetz

Zwischenbericht

(29.12.2011)

Zum 1. Februar 2012 verlangt das Gendiagnostikgesetz, dass bei einer prädiktiven genetischen Untersuchung die betroffene Person durch eine Ärztin oder einen Arzt beraten wird, der entweder Facharzt für Humangenetik ist oder sich für genetische Beratungen qualifiziert hat. Die Inhalte der Qualifikation sind zwischenzeitlich durch die Gendiagnostik-Kommission in Form einer Richtlinie festgelegt worden.

Die Kommission geht in dieser Richtlinie davon aus, dass die entsprechenden Qualifikationsmaßnahmen zunächst entwickelt und zertifiziert werden müssen. Hierfür wird ein Zeitraum von 5 Jahren angesetzt. Parallel hierzu besteht die Möglichkeit, die Qualifikation durch eine direkte Wissenskontrolle abprüfen zu lassen. Eine ad-hoc-Arbeitsgruppe bei der Bundesärztekammer hat kurz vor Weihnachten entsprechende Empfehlungen verabschiedet. Um möglichst rechtzeitig alle betroffenen Ärztinnen und Ärzte in die Lage zu versetzen, prädiktive Beratungen nach dem Gendiagnostikgesetz durchführen zu können, bietet die Ärztekammer Schleswig- Holstein in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde und den anderen Landesärztekammern somit folgende Möglichkeiten an:

Erwerb der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß § 7 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 2a GenDG:

  • laut Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission:

    Theoretische Qualifikation (72 Fortbildungseinheiten á 45 min.) mit fakultativer Lernerfolgskontrolle einschl. 10 praktischen Übungen (entfällt beim Nachweis des Erwerbs psychosomatische GV oder äquivalenter Weiterbildungs- oder Fortbildungsinhalte) notwendig ab dem 11. Juli 2016. Im Rahmen der Übergangsregelung (für die Dauer von 5 Jahren ab Inkrafttreten der Richtlinie, somit bis 10. Juli 2016 ) alternativ durch den Nachweis einer bestandenen Wissenskontrolle.
     

  • Empfehlung der Bundesärztekammer-Arbeitsgruppe:

    Wissenskontrolle (20 Fragen, davon 5 fachspezifisch) mit mind. 60% richtigen Antworten. Freiwilliger eintägiger Refresherkurs (ca. 6 Std.), der von den Landesärztekammern angeboten wird und auf die Wissensprüfung vorbereitet.

Erwerb der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung:

  • laut Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission:

    Theoretische Qualifikation (8 Fortbildungseinheiten á 45 min) mit fakultativer Lernerfolgskontrolle einschl. 5 praktischen Übungen (entfällt beim Nachweis des Erwerbs psychosomatische GV oder äquivalenter Weiterbildungs- oder Fortbildungsinhalte) notwendig ab dem 11. Juli 2016. Im Rahmen der Übergangsregelung (für die Dauer von 5 Jahren ab Inkrafttreten der Richtlinie, somit bis 10. Juli 2016) alternativ durch den Nachweis einer bestandenen Wissenskontrolle.
     

  • Empfehlung der Bundesärztekammer-Arbeitsgruppe:

    Wissenskontrolle (10 Fragen) mit mind. 60% richtigen Antworten. Keine zusätzliche Refreshermaßnahme.

    (Laut Gendiagnostik-Kommission schließt der Erwerb der Qualifikation der fachgebundenen genetischen Beratung die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung mit ein.)

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein bereitet zurzeit entsprechende Angebote für den Refresherkurs und die Wissenskontrollen vor. Termine und Veranstaltungsorte sind in der Abstimmung und werden Anfang 2012 bekannt gegeben. Weitere Informationen folgen auf der Homepage und in direkten Anschreiben.

Wie bei neuen Regelungen üblich, werden sich im Laufe ihrer Anwendung Fragen ergeben, die dann im einzelnen zu klären sein werden. Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass im Rahmen einer allgemeinen ärztlichen Beratung und Behandlung der Hinweis darauf, dass eine gendiagnostische Maßnahme indiziert ist oder sein könnte, selbst noch keine gendiagnostische Beratung darstellt. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine allgemeine Beratung zur fachärztlichen Weiterbehandlung. Die Voraussetzungen des Gendiagnostikgesetzes müssen daher hierfür nicht gegeben sein.

Mittel- und langfristig ist nicht nur geplant, die oben geforderten Fortbildungskurse anzubieten, sondern die Inhalte der qualifizierten gendiagnostischen Beratung auch den Weiterbildungsinhalten der jeweiligen Fachgebiete zuzuordnen, sodass die Qualifikation prospektiv bereits mit der Facharztanerkennung erworben wird.