Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
15.01.2010
Die derzeit gültige Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein schreibt für die Erlangung der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin folgende Weiterbildungszeit vor:
- 12 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3
oder innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung auch anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision; - 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein hat in ihrer Sitzung am 25. November 2009 beschlossen, diese Regelung (s. Fettgedrucktes), die am 29.08.2010 auslaufen sollte, zunächst bis zum 31.12.2012 zu verlängern.
Somit bleibt die Möglichkeit auch weiterhin bestehen, die 12 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs 1 Satz 3 durch die Absolvierung von 120 Stunden Fallseminaren einschließlich Supervision zu ersetzen, jedoch mit der Einschränkung, dass zukünftig die Fallseminare in Abschnitten von 3 x 40 Stunden absolviert werden müssen. Die Teilnahme an Blockseminaren von mehr als 40 Stunden ist damit nicht mehr auf die Weiterbildung anrechenbar. Eine entsprechende Satzungsänderung der Weiterbildungsordnung ist in Vorbereitung.
Die der Ärztekammer Schleswig-Holstein bekannten Veranstalter von Weiterbildungskursen in Palliativmedizin werden über diese aktuellen Änderungen informiert, damit sie Gelegenheit haben, entsprechende Kursangebote zu entwickeln.




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