Transfusionsmedizin/Hämotherapie
(14.10.2010)
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien haben Einrichtungen der Krankenversorgung im stationären und ambulanten Bereich, die Blutprodukte anwenden, ein Qualitätssicherungssystem aufzubauen und dessen Überwachung gegenüber der Ärztekammer Schleswig-Holstein bis zum 1. März des Folgejahres nachzuweisen. Die Ärztekammer stellt allen Ärzten bzw. Einrichtungen Formulare für die Berichterstattung zur Verfügung.
Weiterführende Links zum Transfusionsgesetz sowie zum Bereich Hämotherapie/Transfusionsmedizin bei der Bundesärztekammer sowie Downloads der Formulare und weitere Informationen finden Sie
in der Rubrik Ärzte / Qualitätssicherung / Transfusionsmedizin/Hämotherapie
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat einen Fachausschuss Hämotherapie als beratendes Fachgremium gebildet. Ziel der Ärztekammer und des Fachausschusses ist es, den betreffenden Einrichtungen die Umsetzung der Richtlinie Hämotherapie und damit verbunden die Erstellung der jährlichen Berichte zu erleichtern.




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