Das Krebsregister empfiehlt zeitnahe Meldungen
(15.10.2010)
Meldungen für das Krebsregister
Um die Datenqualität des Schleswig-Holsteinischen Krebsregisters weiter zu verbessern, ist die Unterstützung der Ärzte im Land unverzichtbar.
Damit der Aufwand für die Ärzte so gering wie möglich bleibt, empfiehlt das Krebsregister eine schnelle Meldung jeder Krebserkrankung durch den behandelnden Arzt in Klinik oder Praxis. Der eine Seite umfassende Dokumentationsbogen für die Meldungen kann telefonisch bei der Ärztekammer unter 04551/803-106 angefordert werden.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die schleswig-holsteinischen Ärzte die Arbeit des Krebsregisters so wie vom Gesetzgeber vorgesehen unterstützen. Bei einem Vergleich der gemeldeten Fälle mit den über Todesbescheinigungen bekannten Tumorerkrankungen (DCO-Fälle: Death certificate only) zeigen sich jedoch noch immer erhebliche Lücken, die nun geschlossen werden müssen.
Das Krebsregister hat deshalb bereits Ärzte im Land angeschrieben und um das Ausfüllen der sogenannten Follow-Back-Bögen gebeten. Nun muss in den Einrichtungen zum Teil aufwändig nachrecherchiert werden. Dieses Verfahren ist unverzichtbar.
Für die nachgemeldeten gilt selbstverständlich wie für alle Fälle die vertrauliche Behandlung und strenge Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen über das Krebsregister erhalten Sie über den Internetauftritt der Vertrauensstelle des Krebsregisters Schleswig-Holstein
.
(Ubert)




Zum Seitenanfang