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Wahlergebnis der Kammerwahl 2009

Der Wahlvorstand hat gemäß § 10 Abs. 1 das Wahlergebnis der Kammerwahl 2009 festgestellt.

Eine Bekanntmachung gemäß § 17 der Wahlverordnung erfolgt im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt Ausgabe 7/2009.

Gegen die Wahl oder die Feststellung des Wahlergebnisses kann jede oder jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. (ro)