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Vorbereitung auf eine mögliche Influenzapandemie

17.06.2009

Vorbereitung der Ärzte auf eine mögliche Influenzapandemie: Infektionshygienische und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen

Die WHO hat die höchste Warnstufe 6 zur neuen Influenza („Schweine-Grippe“) ausgerufen. Es ist nicht auszuschließen, dass auch in Deutschland die Anzahl der Neuerkrankungen sprunghaft zunimmt und schwere Verläufe oder auch Todesfälle auftreten.

Die Ärzte im Krankenhaus und in der Praxis sind im Fall einer Influenzapandemie als Arbeitgeber zwar gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, den Mitarbeitern Arbeitsschutzmaßnahmen (Atemmasken, evtl. Schutzbrille, evtl. antivirale Arzneimittel als Prophylaxe, Kittel, Handschuhe, Impfung, wenn verfügbar) anzubieten sowie aus infektionshygienischer Sicht die Vorschriften der Biostoffverordnung zu beachten (Desinfektionsmittel, Kittel, Handschuhe, einfacher Mund-Nasen-Schutz für Patienten); eine rechtliche Verpflichtung zu einer vorbeugenden Bevorratung in Erwartung der Pandemie ist jedoch nicht gegeben.

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein weist vorsorglich auf die Einhaltung der infektionshygienischen und arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen hin. Die Praxismitarbeiter sind entsprechend zu unterweisen und ihnen sind die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen anzubieten. Näheres hierzu können Sie der Broschüre „Influenzapandemie, Risikomanagement in Arztpraxen“, Seiten 10 bis 12 entnehmen (Download nebenstehend).