Neue Influenza - Verfahren zum Probentransport
Bezüglich der Diagnostik auf neue Influenza A/H1N1 weist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein aus gegebenem Anlass auf das Verfahren zum Probentransport hin:
- Wenn das Gesundheitsamt involviert ist und eine Diagnostik für erforderlich hält, zahlt der Kreis die Transportkosten. Die Aufklärung der Erkrankungsursache ist dann im öffentlichen Interesse, d.h. bei begründetem Verdacht hat das Gesundheitamt einen Anlass zur Aufklärung und trägt dann auch die Kosten.
- Wenn Ärzte eine Diagnostik veranlassen, müssen sie die Transportkosten tragen.
- Patienten, die ein Verdachtsfall sind, werden bis zum Vorliegen des Laborergebnisses als Verdachtsfall mit entsprechendem Management weitergeführt.
- Für die Ermittlung von Kontaktpersonen und das Veranlassen von Maßnahmen zur Isolierung ist das jeweilige Gesundheitsamt zuständig. Die Erreichbarkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes außerhalb der Dienstzeiten ist anliegender Liste zu entnehmen.
Bitte lesen Sie auch die wichtigen Informationen zur Diagnostik der Neuen Influenza A/H1N1 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein.
Eine Liste der Öffentlichen Gesundheitsdienste (Infektionsschutz) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein (Erreichbarkeit außerhalb regulärer Dienstzeiten) finden Sie nebenstehend im Download-Bereich.
Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an
Dr. med. Anne Marcic -VIII 403-
Referentin für Infektionsschutz
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,
Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str.4
24143 Kiel
Tel.: 0431 / 988-5447
Fax: 0431 / 988-618-5447
e-mail: anne.marcic@sozmi.landsh.de
(ro)




Zum Seitenanfang
