Neue Influenza - Kabinett beschließt Impfverordnung
19.08.2009
In einer Ausgabe von berlin aktuell informiert die Bundesärztekammer über die am 19.08.2009 beschlossene Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A (H1N1):
"Die Bundesregierung stimmte heute dem Erlass der von der Bundesministerin für Gesundheit vorgelegten Ministerverordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfung gegen die neue Influenza A (H1N1) in der Bundeskabinettssitzung zu.
Mit dem Erlass der Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) wird nun die Schutzimpfung gegen die neue Influenza für alle gesetzlich Versicherten zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht. Voraussichtlich ab Ende September/Anfang Oktober wird der Impfstoff sukzessive zur Verfügung stehen. Geimpft werden sollen zunächst Menschen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere und sogenanntes Schlüsselpersonal (Beschäftigte im Gesundheitswesen, Polizei, Feuerwehr etc.)
Vorgesehen ist weiterhin ein einfaches Verfahren der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Auf dieser Grundlage werden die Einzelheiten zwischen den Ländern und den Krankenkassen in sog. Impfvereinbarungen geregelt.
Der Bundesverband der privaten Krankenversicherung erklärte, für seine Versicherten die Kosten der Impfung ebenfalls zu übernehmen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Privaten Krankenversicherungen, die Beihilfe und die Sozialhilfeträger in die Impfvereinbarungen einbezogen werden. "
Die Ausgabe berlin aktuell sowie die Verordnung über die Leistungspflicht der GKV bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) stehen als Download nebenstehend zur Verfügung.
(ro)




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