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Fortbildungszertifikat zum Wunschtermin

Nur noch 1 Monat: Fortbildungsnachweispflicht gegenüber der KVSH läuft am 30. Juni 2009 ab!

1.09.2008, ..., 01.04.2009

Information für alle
Vertragsärzte,
ermächtigte Ärzte in medizinischen Versorgungszentren oder
bei einem Vertragsarzt angestellte Ärzte,

die ihren Fortbildungsnachweis bis zum 30.06.2009 gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung führen müssen:

Ärzte erhalten auf Antrag von der Ärztekammer Schleswig-Holstein ein Fortbildungszertifikat, wenn sie nachweisen, dass sie in einem Fortbildungszeitraum von höchstens 5 Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte erworben haben.
Das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer wird als Fortbildungsnachweis nach § 95 d SGB V von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein anerkannt. Die Frist zum erstmaligen Nachweis der Fortbildung endet für Ärzte, die am 01.07.2004 niedergelassen waren, am 30. Juni 2009.

Falls Sie jetzt oder bereits vor dem oben genannten Termin 250 Fortbildungspunkte (einschl. 10 Punkte pro Jahr für das Selbststudium – max. 50 Punkte) gesammelt haben, können Sie Ihre Teilnehmerbescheinigungen, die noch nicht elektronisch erfasst wurden, bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein jederzeit einreichen und eine Ausstellung des Fortbildungszertifikates beantragen. Hierfür werden insgesamt mindestens 250 Fortbildungspunkte benötigt. Darüber hinausgehende Punkte bleiben unberücksichtigt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Juliane Hohenberg oder Marlies Doose-Heidborn unter 04551/803-218 oder 04551/803-204.