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Übergangsbestimmungen laufen aus

Änderung der Weiterbildungsordnung beachten!

24.07.2008

Bis zum 29.08.2008 haben allen Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung zum Erwerb einer Zusatzbezeichnung noch nach den Voraussetzungen der 2005 außer Kraft gesetzten Weiterbildungsordnung vom 16.10.1996 begonnen haben, die Möglichkeit, den Antrag auf Anerkennung einzureichen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Zusatzbezeichnungen Psychotherapie und Psychoanalyse. Diese können nach den alten Bestimmungen noch bis zum 29.08.2012 beantragt werden.

Ärztinnen und Ärzte, die in die Weiterbildungsordnung vom 15.06.2005 neu eingeführte Bezeichnungen noch ohne strukturierten Weiterbildungsgang aufgrund einer langjährigen Tätigkeit erwerben wollen, müssen ebenfalls einen entsprechenden Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 29.08.2008 eingereicht haben.

Für Anträge, die nach dem 29.08.2008 eingehen, gelten die Voraussetzungen der Weiterbildungsordnung in der Fassung vom 15.06.2005. (III)