Rechtsvorschriften für die Arztpraxis
06.03.2008
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten für Vertragsärztinnen und -ärzte gehört auch das Vorhalten von bestimmten in der Praxis auszulegenden Gesetzen. Zu Ihrer Unterstützung hatte die Ärztekammer Schleswig-Holstein bisher eine umfangreiche Broschüre drucken lassen.
Um den Nutzern Aktualisierungen schneller zugänglich zu machen, wurde jetzt eine aktualisierte Liste erarbeitet und auf der Homepage der Ärztekammer eingestellt. Diese enthält Gesetzen und Verordnungen, die entweder auslagepflichtig sind oder aber darüber hinaus für Sie als Vertragsärztin/Vertragsarzt nützlich sein könnten. Um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, können Sie die vollständigen Texte aus der nachfolgenden Tabelle von der Homepage der Ärztekammer downloaden oder ausdrucken oder auch als Datei auf dem Praxis-Intranet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Entscheidend ist, dass der Zugang dazu für alle frei ist.




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