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Novellierung der Weiterbildungsordnung

Gebiet "Innere Medizin und Allgemeinmedizin" steht im Mittelpunkt der Novellierung der WBO

15.01.2008

Das Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin steht im Mittelpunkt der Novellierung der derzeit gültigen Weiterbildungsordnung. Obwohl in Schleswig-Holstein noch nicht in Kraft getreten, nachdem der Deutsche Ärztetag 2002 in Rostock die Zusammenlegung der Gebiete Allgemeinmedizin und Innere Medizin nach langen und intensiven Diskussionen innerhalb der Fachgruppen verabschiedet hatte, war jetzt eine Novellierung erforderlich. Grund hierfür waren europarechtliche Gegebenheiten, die die Einführung des lange umstrittenen Facharztes für Innere Medizin wieder notwendig machten.

Dr. Elisabeth Breindl, ärztliche Geschäftsführerin der Ärztekammer, erläuterte in diesem Zusammenhang bei der Kammerversammlung am 28.11.2007 das nunmehr aus drei Säulen bestehende Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin, die grundsätzlich auf der gemeinsamen Basis einer dreijährigen Weiterbildung in Innere Medizin aufbauen.

Die erste Säule ist die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, der nach Notifizierung bei der EU später Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) heißen wird. Bevor dieses aber soweit ist, müssen alle 17 Landesärztekammern dieses Fachgebiet einheitlich so in Kraft setzen. Der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Arthur Friedrich, stellte den Mitgliedern der Kammerversammlung die Diskussionen aus dem Weiterbildungsausschuss und dem Ausschuss Allgemeinmedizin hierzu vor. Diese hatten in Abweichung vom Beschluss des Deutschen Ärztetages vorgeschlagen, sechs Monate Weiterbildung in Chirurgie zu fordern. Dr. Friedrich begründete dieses u. a. damit, dass in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein nahezu die Hälfte der Patienten in der Allgemeinarztpraxis chirurgische Probleme haben und das chirurgische Grundverständnis somit unabdingbar ist.

Die zweite Säule ist die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin ohne weitere Schwerpunktbildung. Sie umfasst eine fünfjährige Weiterbildung, die ausschließlich stationär abzuleisten ist. Da bisher die Facharztweiterbildung für Innere Medizin in Schleswig-Holstein möglich und nicht wie in vielen anderen Kammerbereichen abgeschafft war, steht hier lediglich die Veränderung der Weiterbildungszeit und die Anpassung der inhaltlichen Voraussetzungen an.

Die dritte Säule beinhaltet acht weitere Spezialisierungen bzw. Facharztkompetenzen, die bisher in Schwerpunktweiterbildungen erworben werden können. Diese werden mit der Novellierung zu Facharztbezeichnungen umgewandelt.

Frau Dr. Breindl stellte den Mitgliedern der Kammerversammlung die weiteren Inhalte der Novelle kurz vor. So setzt diese die neue EU-Richtlinie 2005/36/EG um, enthält den neuen Weiterbildungsgang Betriebsmedizin, der aufgrund gesetzlicher Vorgaben geändert werden musste und setzt einige inhaltliche Anpassungen, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, um. Zudem wurde nochmals das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen aufgenommen, das zwar auch schon 2005 von der Kammerversammlung verabschiedet wurde, jedoch auch bisher aufgrund der fehlenden Rechtslage nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden konnte.

Die Mitglieder der Kammerversammlung stimmten einstimmig für die Novelle der Weiterbildungsordnung. Sobald das Heilberufekammergesetz in Schleswig-Holstein in Kraft gesetzt ist, wird sie von der Aufsichtsbehörde genehmigt und mit der darauf folgenden Veröffentlichung Rechtsgültigkeit erlangen. (I)

Den Bericht zur Kammerversammlung vom 28.11.2007 sowie den zugehörigen Bericht des Präsidenten finden Sie in der Januar-Ausgabe 2008 des Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt.