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Novelle der Weiterbildungsordnung in Kraft getreten

Im Mittelpunkt der Novelle steht das Gebiet "Innere Medizin und Allgemeinmedizin"

11.03.2008

Am 04.03.2008 ist die Novelle der Weiterbildungsordnung in Kraft getreten, in deren Mittelpunkt das Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin steht.

Der Deutsche Ärztetag 2002 in Rostock hatte die Zusammenlegung der Gebiete Allgemeinmedizin und Innere Medizin nach langen und intensiven Diskussionen innerhalb der Fachgruppen verabschiedet. Dabei war die Bezeichnung Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt weggefallen. 2007 hatte dann der Deutsche Ärztetag wegen europarechtlicher Gegebenheiten die Einführung des lange umstrittenen Facharztes für Innere Medizin wieder beschlossen.

Das Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin besteht aus drei Säulen, die grundsätzlich auf der gemeinsamen Basis einer dreijährigen Weiterbildung in Innere Medizin aufbauen.

Die erste Säule ist die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, der nach Notifizierung bei der EU später Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) heißen wird. Bevor dieses aber soweit ist, müssen alle 17 Landesärztekammern dieses Fachgebiet einheitlich so in Kraft setzen.

Abweichend vom Beschluss des Deutschen Ärztetages werden hierbei in Schleswig-Holstein für den "Hausarzt" sechs Monate Weiterbildung in Chirurgie verlangt. Begründet wurde dies damit, dass in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein nahezu die Hälfte der Patienten in der Allgemeinarztpraxis chirurgische Probleme haben und das chirurgische Grundverständnis somit unabdingbar ist.

Die zweite Säule ist die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin ohne weitere Schwerpunktbildung. Sie umfasst eine fünfjährige Weiterbildung, die ausschließlich stationär abzuleisten ist. Da bisher die Facharztweiterbildung für Innere Medizin in Schleswig-Holstein möglich und nicht wie in vielen anderen Kammerbereichen abgeschafft war, steht hier lediglich die Veränderung der Weiterbildungszeit und die Anpassung der inhaltlichen Voraussetzungen an.

Die dritte Säule beinhaltet acht weitere Spezialisierungen bzw. Facharztkompetenzen, die bisher in Schwerpunktweiterbildungen erworben werden konnten. Diese werden mit der Novellierung zu Facharztbezeichnungen umgewandelt.

Neben dem Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin beinhaltet die Novelle noch weitere Themen. So setzt sie die neue EU-Richtlinie 2005/36/EG um, enthält den neuen Weiterbildungsgang Betriebsmedizin, der aufgrund gesetzlicher Vorgaben geändert werden musste und setzt einige inhaltliche Anpassungen, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, um. Zudem wurde die Weiterbildung zum Erwerb des Gebietes Öffentliches Gesundheitswesen aufgenommen, die bisher über das Sozialministerium geregelt war.(I)