Veröffentlichung der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
11.12.2007
Am 30.11.2007 ist die Schutzimpfungsrichtlinie nach Anpassung an die Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V regelt (gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V) den Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen. Sie regelt die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen für Schutzimpfungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Darüber hinaus konkretisiert sie den Umfang der im SGB V festgelegten diesbezüglichen Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.




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