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Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein

17.04.2007

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hat die Neufassung der öffentlichen Empfehlung von Schutzimpfungen für Schleswig-Holstein gemäß § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) veröffentlicht.

Die Änderungen gegenüber der öffentlichen Empfehlung vom 08.09.2004 berücksichtigen u. a. die neu aufgenommene Empfehlung der Ständigen Eimpfkommisson (STIKO) am Robert-Koch-Institut zur Impfung gegen Human Papillomaviren und die Aussage der STIKO zur Impfung aller Kinder ab dem 2. Lebensjahr gegen Menigokokken durch die Möglichkeit einer Nachimpfung. Weiterhin wurde ein allgemeiner Hinweis auf das Nachholen nicht erfolgter Impungen jenseits des 2. Lebensjahres entsprechend den allgemeinen Regeln der STIKO zum Schließen von Impflücken aufgenommen.

Durch die öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen wird ein Anspruch auf Versporgung bei einer eventuellen gesundheitlichen Schädigung im Rahmen der §§ 60 bis 63 IfSG begründet.