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"Neue" Rechtsvorschriften für Arzt-Homepages

02.08.2007

 

Zum 1. März 2007 ist das Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Wesentlich für Ärzte sind die darin enthaltenen Vorschriften für Homepages im Internet. Diese unterscheiden sich aber nicht von den bisher schon gültigen Bestimmungen des alten Teledienstegesetzes (TDG). Ärzte, die eine Homepage im Internet anbieten, sind danach verpflichtet, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. Name und Anschrift der Niederlassung, bei juristischen Personen die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte.
  2. E-Mail Adresse, soweit vorhanden
  3. Ärztekammer, welche der Arzt angehört, bei niedergelassenen Vertragsärzten auch Angabe der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
  4. Soweit eine Partnerschaftsgesellschaft besteht, das Partnerschaftsregister und die entsprechende Registernummer
  5. Gesetzliche Berufsbezeichnung (z. B. Ärztin/ Arzt) und den Staat, in dem diese verliehen wurde
  6. Berufsrechtliche Regelungen, denen der Arzt unterworfen ist (z. B. Heilberufsgesetz und Berufsordnung)
  7. Umsatzsteueridentifikationsnummer, soweit der Arzt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt

Hinsichtlich der Punkte 3 und 6 empfiehlt es sich, einen Link auf die Homepage der Ärztekammer (Rubrik Arzt und Recht“) zu legen. (V)

Ansprechpartner

Hans-Peter Bayer
Tel.: 04551/803 - 133
Fax: 04551/803 - 188
E-Mail: rechtsabteilung@aeksh.org